Report | Kulturation 2/2005 | Horst Groschopp | Bundesweite Bedeutung der Lebenskunde-Entscheidung
des Brandenburger Verfassungsgerichts
| Am
15.12. hat das Brandenburger Verfassungsgericht entschieden, dass das
Brandenburgische Schulgesetz in seinen Bestimmungen zum
Religionsunterricht verfassungswidrig ist und dass künftig das
weltanschauliche Fach „Humanistische Lebenskunde“ an den öffentlichen
Schulen Brandenburgs gleichberechtigt zum kirchlichen
Religionsunterricht angeboten werden kann.
Dazu Horst Groschopp (Bundesvorsitzender des Humanistischen Verbandes Deutschlands, HVD):
Das Urteil ist von großer bundespolitischer Bedeutung. Es ist in
meinen Augen ein Beleg dafür, dass es möglich ist, die Privilegierung
der großen Kirchen schrittweise abzuschaffen, in dem die in Konkordaten
und Staatsverträgen enthaltenen Festlegungen sinngemäß auch auf
Weltanschauungsgemeinschaften wie den Humanistischen Verband angewendet
werden und damit die verfassungsmäßig gebotene Gleichbehandlung
umgesetzt wird.
Es ist kein Urteil gegen das Fach
„Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) in Brandenburg oder gegen
den geplanten Ethikunterricht in Berlin. Ich verweise darauf, dass es
längst an der Zeit ist, einen wirklich pluralistischen staatlichen
Ethikunterricht gemeinsam für alle Schulkinder zu haben. In
diesem Unterricht müssen allerdings die Werte und Überzeugungen der
Aufklärung und des Humanismus eine angemessene Beachtung finden.
Atheismus und Agnostizismus dürfen in Ethikfächern nicht mehr
ausgegrenzt werden.
Der HVD sieht im Urteil des Verfassungsgerichts einen großen Erfolg
im Kampf gegen seine Diskriminierung durch die Brandenburger
Landesregierung. Zukünftig wird „Humanistische Lebenskunde“ nicht nur
in Berlin ein gleichberechtigtes und alternatives Angebot zum
Religionsunterricht sein. Ich ermuntere unsere Mitgliedsverbände
ausdrücklich, in den anderen Bundesländern sich ebenfalls für die
Einführung des Faches als weltliche Alternative zum Religionsunterricht
einzusetzen.
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