KULTURATIONOnline Journal für Kultur, Wissenschaft und Politik
Nr. 24 • 2021 • Jg. 44 [19] • ISSN 1610-8329
Herausgeberin: Kulturinitiative 89
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ReportKulturation 2/2003
Volker Gransow
Jenseits von Vertiefung und Erweiterung?
Notizen und Literaturtipps zur Europäischen Union
Erweiterung und Vertiefung gelten als Schlüsselbegriffe der europäischen Integration. Aber wie verhalten sie sich zueinander? Erweiterung und (gleichzeitig) Vertiefung? Erweiterung oder Vertiefung? Erweiterung vor Vertiefung? Vertiefung ohne Erweiterung?

I.

Die Erweiterung der EU ist einfach zu verstehen. Sie macht sofort die Dramatik der Situation klar. Erweiterung heißt Beitritt von europäischen Nationalstaaten mit einem definierten wirtschaftlichen Niveau und einer ebenfalls definierten demokratischen politischen Kultur. Die ursprüngliche Gemeinschaft der sechs Gründungsmitglieder Benelux, Frankreich, Italien und Westdeutschland erweiterte sich zur heutigen EU-15, d.h. ganz West- und Nordeuropa ohne die Schweiz und Norwegen. Mit der Osterweiterung 2004 treten neben Malta und Zypern acht ostmitteleuropäische Staaten bei. Damit reicht die EU-25 vom Mittelmeer bis in die ehemalige Sowjetunion. Weitere offizielle Beitrittskandidaten sind Bulgarien, Rumänien und die Türkei. Diese EU-28 hätte als Anrainer das Schwarze Meer, Weißrussland und den Irak. Versteht man europäische Integration hauptsächlich als intergouvernementale Freihandelspolitik, dann wäre neben der Ausdehnung auf Nordafrika und Georgien auch die Eingliederung der EU in eine zur transatlantischen Freihandelszone (TAFTA) gedehnte NAFTA (North American Free Trade Association aus Kanada, Mexiko und den USA) denkbar. Zur Zeit gibt es bereits die eher lockere “Transatlantic Economic Partnership”.

Vertiefung ist schwieriger zu begreifen. Sie bedeutet gewiss währungs- und wirtschaftspolitische Integration, marktliberal mit Ausnahme der hochreglementierten Agrarpolitik. Aber schon die sozialpolitische Reaktion auf durch Wirtschaft und Währung geschaffene Probleme wird durchaus nicht immer gesamteuropäisch vertieft, sondern bleibt oft den Staaten, Regionen und Kommunen selbst überlassen. Offiziell bedeutet Vertiefung auch eine (spätestens durch den Irak-Krieg 2003 in die Krise geratene) gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie gemeinsame Justiz- und Innenpolitik. Vertiefung kann sich auf politische Koordination beziehen und damit so ziemlich alle Politikfelder von “Afrikapolitik” bis “ Zusammenarbeit in Strafsachen” abdecken. Sie kann aber auch eine Demokratisierung der EU-Institutionen selbst meinen. Die Vertiefung der kulturellen Integration kann von speziellen Kulturprogrammen bis zur Wahrung einer vielleicht nur hypothetischen kulturellen Identität Europas gehen.

Erweiterung und Vertiefung sind also keineswegs zwei Seiten einer Medaille. Im Gegenteil kann eine bis zur Überdehnung erweiterte EU unfähig zur Vertiefung werden. Die charakteristische Vagheit der Debatte um Erweiterung und Vertiefung der EU liegt daran, dass die europäische Integration über weite Strecken “ohne Leitbild”(Weidenfeld) und ohne innereuropäische Diskussion ablief. Es war und ist unklar, ob eine “internationale Organisation” supranationaler oder intergouvernementaler Art angestrebt wird, ob ein “Staatenbund” oder gar ein “Bundesstaat” Ziel der europäischen Integration sein soll. Ist ein “Staatenverbund” (so u.a. der deutsche Außenminister Fischer in einer vielgerühmten Rede) mehr als eine wolkige Kompromissformel? Vielleicht hilft zunächst ein Rückblick auf einige Wendepunkte in der Geschichte der europäischen Integration.


II.

1952. Benelux, Frankreich, Italien und Westdeutschland gründen eine “Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl”, die Montanunion. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Hintergrund ist der Wunsch nach Sicherheit und Frieden, d.h. die Beseitigung der deutsch-französischen “Erbfeindschaft” bei damals kriegswichtigen Industrien. Damit ist die supranationale Organisation eines Politikbereiches nach dem funktionalistischen Integrationstyp verbunden, d.h. dass sich ein sachlogischer Druck zur Übertragung weiterer Funktionen ergibt.

1957. Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die Mitglieder der Montanunion. Hauptziele sind eine Zollunion (erreicht nach elf Jahren 1968) und ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (erreicht nach sechsunddreißig Jahren 1993). Die Kommission wird zur Exekutive, der Ministerrat zur Legislative, die parlamentarische Versammlung debattiert weitgehend kompetenzfrei und der Gerichtshof kontrolliert. Damit wird ein strukturelles Demokratiedilemma konstruiert: die beitretenden Staaten müssen demokratisch verfasst sein, die Gemeinschaft ist es jedoch nicht, weil die Legislative gleichzeitig die jeweils nationale Exekutive ist. Die Gemeinschaft wird grundsätzlich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und erhebt keine eigenen Steuern.

1970 - 1974. Die EWG wird 1970 für die gemeinsame Außenhandelspolitik der Mitgliedsstaaten zuständig - ein wesentlicher Souveränitätsverzicht der Mitgliedsländer - Norderweiterung. Die zunehmende Prosperität der EWG führt 1973 zu weiteren Beitritten trotz französischem Widerstand. Großbritannien, Dänemark und Irland treten der EWG zwölf Jahre nach Antragstellung bei. Der Europäische Rat wird 1974 von den EWG-Regierungen geschaffen. Er besteht aus den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Die Skala seiner Aktivitäten geht über vertragliche Aufgaben hinaus, etwa bei Beschlüssen über Erweiterungen. Er ist nicht identisch mit dem “Europarat” (einer paneuropäischen Repräsentativinstitution) und dem “Rat der EU”, durch den die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf Ministerebene ihre zentrale Entscheidungsbefugnis (Legislative) wahrnehmen.

1979. Die ersten direkten und allgemeinen Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) finden nach jeweils nationalem Wahlrecht statt. Das Europaparlament ist das einzige direkt gewählte und somit unmittelbar legitimierte Organ der Gemeinschaft bzw. der EU. Trotzdem oder deshalb sind seine Befugnisse beschränkt. Die Zusammensetzung der Fraktionen ist multinational und politisch-inhaltlich. Mitglieder sind nicht selten verdiente Pensionäre.

1981- 86 Süderweiterung. Griechenland, Spanien und Portugal treten bei, nachdem die dort herrschenden Diktaturen beseitigt worden sind.

1993 Maastricht-Vertrag. Der europäische Binnenmarkt ist da. Dazu gehört die freie Bewegung von Personen, Produkten und Dienstleistungen im gemeinsamen Markt. Die Gemeinschaft nennt sich nun Europäische Union (EU) . Die “drei Säulen” der EU werden definiert als “Wirtschafts- und Währungsunion”, die “gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik”, sowie “Recht und Innere Sicherheit”. Durch Maastricht wird rechtlich der “Unionsbürger” geschaffen, der Staatsbürger eines Mitgliedsstaates bleibt, sich aber überall in der Union niederlassen kann und überall das kommunale Wahlrecht und das Wahlrecht zum EP ausüben kann.

1995. Durch das Abkommen von Schengen wird in der kontinentalen EU freier Personenverkehr ohne Grenzkontrollen von der polnischen Westgrenze bis Portugal möglich. Finnland, Österreich und Schweden treten bei. Ältere Neutralitätsüberlegungen sind nach dem Ende des Kalten Krieges obsolet.

1999-2002. Der Euro wird offizielle Gemeinschaftswährung in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden , Österreich, Portugal, und Spanien. Die Wichtigkeit der Erweiterung der Eurozone wird in einer breiten Öffentlichkeit verkannt (siehe aber Bolle / Jacobsen).

2003. Spätestens durch die unterschiedlichen Positionen verschiedener Länder zum Irak-Krieg erweist sich die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU als fiktiv. Europäische (Links-)Intellektuelle wie Jürgen Habermas und Jacques Derrida fordern daher ein “Kerneuropa” um Frankreich und Deutschland. Dies ist weit realistischer als die dümmliche Verklärung einer amerikanischen “hyperpuissance” durch Robert Kagan. Ein Konvent der EU legt 2003 einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag vor. Die Schaffung eines “Legislativrats” und eines Eu-Außenministeriums erscheinen als notwendige Vertiefung angesichts der Gefahr einer Überdehnung der EU durch die 1999 in Helsinki beschlossene Osterweiterung, vielleicht sogar als “letzte Chance für ein vereintes Europa” (Glotz ).

2004. Osterweiterung. Der EU treten neben Malta und Zypern acht Staaten Ostmitteleuropas bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien Tschechien, Ungarn. Nach der Erweiterung auf 25 Mitgliedsstaaten sind Wahlen zum europäischen Parlament vorgesehen.


III.

Angesichts dieser mehr als fünfzigjährigen diskontinuierlichen Geschichte lässt sich festhalten, dass mit enormer Verzögerung drei wesentliche Ziele der EU erreicht worden sind, nämlich der gemeinsame Markt, die gemeinsame Währung und die nicht mehr durch Grenzkontrollen behinderte Mobilität der Unionsbürger. Allerdings konnten die beiden letztgenannten Ziele nicht in der gesamten EU realisiert werden, ursprüngliche Gemeinsamkeits- und Gleichzeitigkeitsvorstellungen mussten aufgegeben werden. Dies “Europa in verschiedenen Tempi” gibt der Rede von “Kerneuropa” die realistische Dimension.

Die wirtschaftliche Integration zeigt sich in der Sicherung des Binnenmarktes und in einer Fülle von Kompetenzen der EU im Bereich der Agrarpolitik, der Außenhandelspolitik sowie der Regional- , Struktur- und Kohäsionspolitik. Die Mitgliedsstaaten der Währungsunion haben ihre nationale Souveränität in der Geld- und Wechselkurspolitik an die Europäische Zentralbank und den Europäischen Rat abgetreten. Das heißt jedoch nicht, dass eine wirtschaftspolitische Integration stattgefunden hat. Die EU kann zwar das Alltagsleben von der Zwangswarnung vor (EU-subventionierten) Tabakprodukten bis zum Lärmschutz regulieren, sie besitzt aber keine umfassende Hoheit z.B. in der Steuerpolitik, der Sozialpolitik und der Infrastrukturpolitik. Der Stabilitätspakt wird zunehmend ignoriert und behindert gleichzeitig nationalen Neo-Keynesianismus - zusätzlich zur Europäischen Zentralbank und der marktliberalen Globalisierung.


IV.

Es gibt mindestens sechs offene Fragen:

(1) Die Leitbild-Frage. Die Zielrichtung der Integration wird nicht debattiert: soll es um eine internationale Organisation gehen, einen Staatenbund, einen Bundesstaat, einen Staatenverbund oder gerade bei einer weiteren Verbreiterung um ein Zurück zur Freihandelszone? Ohne Konzept aber ist bei einer EU mit 25 oder 28 Mitgliedsstaaten von Estland bis zur Türkei eine weitere Vertiefung kaum denkbar.

(2) Das Demokratie-Defizit. Trotz gewachsener Kompetenz ist das Europaparlament keine Legislative, sind die Entscheidungen von Kommission und Rat letztlich nicht legitimiert. Es gibt keine gesamteuropäische Öffentlichkeit, sieht man von punktuellen Ausnahmen ab. Das “bittere Bonmot” ausgerechnet von Erweiterungskommissar Verheugen verdient weiteres Nachdenken: “Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssen wir sagen: demokratisch ungenügend” (vgl. Claus Offes Überlegungen zur Marginalisierung der Demokratien). Der bescheidene Verfassungsentwurf des EU-Konvents würde bei einer (derzeit noch umstrittenen) Realisierung daran nichts ändern.

(3) Die Landwirtschaft ist hochadministriert, subventioniert und von Marktstrukturen ausgeschlossen. Gegen eine Ausdehnung des Marktliberalismus auf die Agrarpolitik stemmen sich bereits nationale Regierungen der EU-15. Wie wird es bei der EU-25 sein? Was bedeutet das für die Lebensmittelversorgung im globalen Maßstab?

(4) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erwies sich im Irak-Krieg als Fiktion und wird dies selbst im Fall des Aufbaus einer europäischen Armee auch bleiben, solange innerhalb der EU nationale Regierungen unterschiedlicher Couleur ohne außenpolitischen Souveränitätsverzicht Beziehungen zur derzeit einzigen Weltmacht USA behalten wollen.

(5) Die kulturelle Symbolik des Euro und der verschwundenen Grenzkontrollen ist unübersehbar. Vergleicht man aber den Kulturhaushalt und den Agraretat der EU, kommen einem die Tränen. Wie soll eine (z.T. unerwünschte) europäische Kulturpolitik ohne demokratische Legitimation eingerichtet werden? Zumal es nicht einmal im Ansatz eine Diskussion über ein “multikulturelles Europa der Regionen” in Verbindung mit Demokratisierung und Souveränitätsverzicht gibt?

(6) Regierungen haben unter extremen Zeitverlusten den Binnenmarkt und die gemeinsame Währung geschaffen. Bevölkerungen und Parlamente konnten gelegentlich mitwirken. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft gab es aber kaum. Können die Bürgerinnen und Bürger den “Unionsbürger” zur politisch-kulturellen Realität machen? Konkreter gefragt: können die hauptsächlich als Organisationsbündnisse und Geldverteilungsmaschinen existierenden europäischen Gewerkschaften und Parteien (siehe Bierbaum und Johanson) von ihren Mitgliedern zu tatsächlich europäischen Organisationen mit individueller Mitgliedschaft, regulären Wahlkreisen usw. gemacht werden? Sind “Attac” und die “europäischen Sozialforen” auf dem richtigen Weg zu einem “Europa der Projekte” (Thibaud)? Was können europäische Sozialdemokraten, Postkommunisten und Grüne von “Attac” und den “europäischen Sozialforen” lernen? Wäre eine Einmischung der kerneuropäischen Zivilgesellschaft in ihre eigenen Angelegenheiten ratsam? Sind Kriterien wie “links” oder “rechts” (vgl. zu deren Aktualität Bobbio und Hobsbawm) zum Streit über eine potenzielle Superfreihandelszone noch gültig? Summa summarum: gibt es zivilgesellschaftliche Alternativen zu einem an seine Grenzen stoßenden Dualismus von Vertiefung und Erweiterung?


Literaturhinweise:

BALIBAR, Étienne: Sind wir Bürger Europas? Hamburg (Hamburger Edition) 2003.

BIERBAUM, Heinz u.a.: Soziales Europa. Hamburg (VSA) 2001.

BOBBIO, Norberto: Rechts und Links. Berlin (Wagenbach) 1994.

BOLLE, Michael/JACOBSEN, Hanns-Dieter u.a.: Eurozone Enlargement. Berlin (BWV) 2002.

BRIE, André : Eingeschränkte Solidarität mit sich selbst. In : “Freitag” , No.34 / 2002.

EUROPÄISCHER KONVENT: Vertrag über eine Verfassung für Europa. Brüssel (Konvent) 2003 (Entwurf).

GLOTZ, Peter: Die letzte Chance für ein vereintes Europa. In : “Aus Politik und Zeitgeschichte”, No. 1-2 / 2003. Kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BzpB).

HABERMAS, Jürgen / DERRIDA, Jacques: Die Wiedergeburt Europas. In: “Blätter für deutsche und internationale Politik” , No.7 / 2003.

JOHANSON, Karl M. / ZERVAKIS, Peter (Hg.): European Political Parties between Cooperation and Integration. Baden-Baden (Nomos) 2002.

HOBSBAWM, Eric: Das Gesicht des 21.Jahrhunderts, München (Fischer) 2000.

KAGAN, Robert: Macht und Ohnmacht. Amerika und Europa in der neuen Weltordnung. Bonn (Bundeszentrale) 2003. Kostenlos bei der BzpB.

NASSAUER, Otfried: Neubestimmung der Sicherheitspolitik im euro-atlantischen Kontext. In: “Blätter für deutsche und internationale Politik”, No. 8 / 2003.

OFFE, Claus : Herausforderungen der Demokratie. Frankfurt/M. (Campus) 2003.

OLDAG, Andreas / TILLACK, Hans-Martin: Raumschiff Brüssel. Berlin (Argon) 2003.

PIAZOLO, Daniel: Entwicklungsunterschiede innerhalb einer erweiterten EU. In: “Aus Politik und Zeitgeschichte”, No. 1-2, 2002. Kostenlos bei der BzpB.

RISSE, Thomas: Zur Debatte um die (Nicht-)Existenz einer europäischen Öffentlichkeit. In: “Berliner Debatte Initial”, No. 13 / 2002.

THIBAUD, Paul: Was wird aus Europa ? In “Lettre International”, No. 62 /2003.

WEIDENFELD, Werner (Hg.): Europa-Handbuch. Bonn (Bundeszentrale) 2002. Kostenlos bei der BzpB.