KULTURATIONOnline Journal für Kultur, Wissenschaft und Politik
Nr. 24 • 2021 • Jg. 44 [19] • ISSN 1610-8329
Herausgeberin: Kulturinitiative 89
 Start  Reports  Themen  Texte  Zeitdokumente  Kritik  Veranstaltungen 
 Editorial  Impressum 


TextKulturation 2014
Dieter Kramer
Krise der Privatisierung - Zum aktuellen Verständnis von commons, Gemeinnutzen und Genosse
Eine kulturwissenschaftliche Sicht

Notwendige Unterscheidungen


Über Gemeinnutzen und commons wird in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Die commons, Gemeinschaftsgüter, meint Rainer Rilling, „beziehen sich auf gemeinschaftlich besessene, geteilte oder genutzte Naturgüter und materielle Ressourcen (Wasser, Fischbestände, Rohstoffe, Wald, Land, Luft, Wildbestände) oder auch auf gemeinschaftliche soziale und kulturelle Ressourcen (Plätze, Wissen, Ideen, Traditionen). commons meint Öffentlichkeit (die auf dem Diskurs von Privateigentum aufbauen kann); es meint öffentlicher Raum (Public Space), den zu unterschiedlichen Zwecken frei zu betreten und zu nutzen Jede/r das gleiche Recht hat; es meint Public Domain (als handlungs- und damit nutzungsoffenen Raum, der nicht durch juristische Formen wie dem Copyright geschützt ist – in der Rechtsprechung freilich in der Regel nur als unbestimmte Residualkategorie behandelt wird); es meint öffentliche Güter, Gemeinschaftsressourcen, Netzwerkökonomie oder Geschenkökonomien, es meint endlich eine Kultur und Ökonomie des communi-care, des Gemeinsam-machens Teilens, Mit-Teilens, auch des Sich-Kümmerns um das Gemeinsame. Die commons stehen somit für vielfältige Facetten einer anderen Ökonomie und Kultur als der politischen Ökonomie des Privaten.“ (Rilling 2009: 175/176; s. auch Helfrich 2011)

Ähnlich argumentiert Dieter Klein: „Bedroht sind die ‚commons‘, sind elementare öffentliche Güter. Als natürliche öffentliche Güter gelten zunächst gemeinschaftlich besessene und nutzbare Naturgüter, zu denen grundsätzlich alle Menschen freien Zugang ohne Zahlung haben (Wasser, Land, Luft, belebte Natur).“ (Klein 2009:158).

Will man commons in die aktuellen politischen Diskussionen einführen, bringt es allerdings wenig, so unpräzis zu definieren. Zu längst nicht allen dieser genannten commons haben alle Menschen ohne Begrenzung Zugang: Es gibt ihn zu Luft und Sonnenlicht (auch nicht immer!), aber in den meisten anderen Fällen handelt es sich um Güter mit geregeltem Zugang. Wasserrechte, Waldrechte, Weiderechte, Wegerechte sind seit altersher auf verschiedenste Weise begrenzt. commons sind, wie auch Garrett Hardin zugeben musste, geregelte und verwaltete Gemeingüter; als solche sind sie vielfach noch heute wichtig und werden sie auch in Zukunft eine Rolle spielen. commons sind für Kulturwissenschaften wie die Europäische Ethnologie alte Themen (Kramer 1986, 1993, 2012), und auch hier ist es schade, dass die Kultur- und Sozialwissenschaften so wenig Kenntnis voneinander nehmen.

Man kann commons oder Gemeingüter (eingeschlossen virtuelle Gemeingüter wie Höflichkeit usf.) als Oberbegriff verwenden, muss dann von Gemeinnutzen als der geregelten Nutzung von Gemeingütern reden, und schließlich lassen sich spezifische Formen dieser geregelten Nutzung unterscheiden. Zur großen Familie der Gemeinnutzen gehören Allmende, Almweiden, Waale oder Sionen als Bewässerungseinrichtungen in den Alpen, andere Nutzergemeinschaften, auch Genossenschaften.

Eine andere Form von Gemeingütern sind im Wertesystem verankerte gemeinschaftlich geteilte und eingeforderte Grundregeln des Miteinander (der Kultur), Wertevorstellungen und Verhaltensstandards, wie sie mit der Sozialisation erworben und im sozialkulturellen Prozess immer neu ausgehandelt werden. Ohne sie kann keine Gemeinschaft existieren (eingeschlossen sind z. B. Verkehrsregeln, bei denen es ein Gemeingut ist, dass die meisten Menschen sich daran halten). Die intensivste, den Staat verpflichtende aber gleichzeitig immer wieder neu zu interpretierende Form des Gemeingutes sind die sozialen oder materiellen Grundrechte der Verfassungen. Sie gehören neben den liberalen Grundrechten (Freiheitsrechten) zu deren Grundbestand. Auch „global peace“ (D. Klein 159) ist (genau wie die Einigung Europas) ein immer wieder abzusichernder Gemeinnutzen.


Infrastruktur und meritorische Güter

Immer gehört das Gemeingut der formell oder informell gemeinschaftlich organisierten Infrastruktur zu den Voraussetzungen gesellschaftlichen Lebens. Erst recht gilt das in der bürgerlichen Gesellschaft. Auf dem Höhepunkt der fordistischen Urbanisierung war es so, dass der Staat „sich in größerem Maße um die Bereitstellung der kollektiven Mittel der Produktion und Reproduktion kümmerte. Alle möglichen Formen der Infrastruktur, Sozialwohnungen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen und alle möglichen Formen sozialer Dienste wurden kollektiv organisiert, häufig durch Schulden finanziert, aus dem privaten Zirkulationsprozess des Kapitals herausgenommen und durch kollektives Kapital weitergeführt, das der Staat investierte und kontrollierte. Es war eben jene kollektive Bereitstellung der Mittel zur Produktion und Reproduktion, die die Akkumulation des Kapitals und die Mehrwertproduktion in anderen Sphären erhöhte, erleichterte und unterstützte.“ (Swyngedouw 2009: 106).

Der Wohlfahrtsstaat hat mit den sozialen und materiellen Grundrechten öffentliche und soziale Güter für ein Leben jenseits von Verwertungszwängen gefördert, konnte also auch Lebensqualität stark gewichten (Hermann u.a. 2009: 126).

Das war die hohe Zeit der Infrastruktur-Politik, in der in den 1970er Jahren auch Freizeiteinrichtungen als notwendige Bestandteile der Infrastruktur und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Reproduktion (für die Wirtschaft, konkret) angesehen werden konnten (Kramer 2011). Gesprochen wurde vom „Datenkranz“, der die Rahmenbedingungen für das Wachstum herzustellen hatte (Güther 1977: 9). Unterstellt wurde, dass die Strukturen zur Produktion des Arbeitsvermögens (ebd.: 72) „weder dem Zufall noch der kapitalistischen Arbeitsteilung und Warenproduktion überlassen werden“ können (ebd.: 73), deswegen wurde eine soziale Infrastruktur einschließlich der Einrichtungen zur physischen Reproduktion der individuellen Arbeitskraft wie Sport (Trimm Dich-Bewegung) und Freizeiteinrichtungen gefördert.

Privatisierung unterwirft solche Strukturen und Güter dem Markt. „Akkumulation durch Enteignung“ nennt man den „Prozess der Kommodifizierung und der anschließenden Privatisierung von Gütern, die während des 20. Jahrhunderts weitgehend nicht in den Zirkulationsprozess des Privatkapitals integriert waren, sondern öffentlich, genossenschaftlich oder in anderen Formen kollektiv organisiert gewesen waren.“ (Swyngedouw 2009: 110)

Die neoliberale Theorie spricht bei sozialen Grundrechten und Infrastruktur von „meritorischen Gütern“ (für mich wirkt das schon wegen der Wortwahl entwertend). Es „ sind solche, deren Konsum unabhängig von Wirtschaftlichkeitserwägungen gesellschaftlich erwünscht ist. Sie sind gleichsam halböffentlich. Der Begriff, der darauf anspielt, dass jeder Mensch den Zugang zu diesen Gütern unabhängig von seiner Zahlungskraft ‚verdient‘, wurde in den fünfziger Jahren von dem Wirtschaftswissenschaftler Richard Musgrave geprägt. Meritorische Güter bestehen aus zwei Komponenten: einer teilbaren und potentiell rivalisierenden, die marktfähig ist, und einer zweiten, für die sich kein Preis bilden und mithin kein Verkauf bewerkstelligen lässt. Ein gutes Beispiel ist die Gesundheit. Meine Gesundheit ist zwar nicht rivalisierend, da sie die anderer keineswegs ausschließt: dennoch lässt sie sich von deren Gesundheit trennen, sie ist also teilbar, und deshalb sind gesundheitsfördernde Maßnahmen ohne weiteres marktfähig.“ (Crouch 2011: 64/65; 112) Ähnlich ist es mit Bildung und mit „Gütern“, wie sie durch die Kulturinstitutionen vorgehalten werden. Auch für den Wettbewerbsstaat wird „Vermarktlichung“ favorisiert (Candeias 2009: 42)

Die „objektivierende“ Interpretation der Infrastruktur in den 1970er Jahren wies einige Leerstellen auf. Das Denken war auch bei der Linken so auf Produktion und Arbeitskraft fixiert, dass andere Bereiche weitgehend ausgeblendet blieben. Das gilt z. B. für die allgemeinen Lebensgrundlagen der Gemeinschaft, was die zusammenhaltenden Werte betrifft („ideelle Lebensgrundlage“, Grundwerte usf., „Kultur“ im Sinne der unterscheidenden Charakteristika einer Gemeinschaft, wie die Ethnologen sie beschreiben können; man kann auch von sozialkulturellen Ressourcen sprechen). Christian Meier (1993) hat mit dem Hinweis auf die „mentale Infrastruktur“, die im antiken Athen von Theater vermittelt wurde, eine Dimension angesprochen, die noch darüber hinaus geht.

Nicht berücksichtigt wurde auch die Dynamik der Konsumwelten. Telekommunikation ist ein Beispiel: Das Monopol der Post wurde aufgebrochen, und rasch entwickelte sich ein gigantischer Markt von Endgeräten und Datentransort-Dienstleistungen mit entsprechenden Anforderungen an eine öffentlich bereitzustellende Infrastruktur. Die Enquete-Kommission IUK Informations- und Kommunikationstechniken hat den Weg dazu gebahnt. Mit den neuen Technologien wurden Wünsche befriedigt, von denen wir gar nicht wussten, dass wir sie haben (Stöcker 2011: 168/169). Eingeholt und aufgezehrt, ja in einem Rebound-Effekt überkompensiert wurden alle Möglichkeiten, Produktivitätsgewinne in Lebensqualitäts- und Freizeitgewinne zu verwandeln (Kramer 2011).

Andere Leerstellen, die beim Infrastruktur-Konzept erscheinen, sind strukturell denen ähnlich, die beim neoliberalen Projekt auftauchen. Die materielle natürliche Lebenswelt und die Begrenztheit ihrer Ressourcen, wie sie mit „Global 2000“ und dem ersten Bericht des „Club of Rome“ thematisiert wurden, kamen kaum in den Blick.

Ähnlich ist es mit der Leerstelle „Lebensqualität“. Diese wird weder damals noch heute in den Mittelpunkt von Politik und Wirtschaft gestellt. Wenn man die Bürger für eine andere Politik gewinnen will und nicht an ein gewaltförmiges „Transformationsregime“ oder eine „Ökodiktatur“ denkt, dann muss man Verständnis für die Motive der Alltagsakteure entwickeln. Dazu gehört es, ihre Standards des guten und richtigen Lebens, damit ihre Maßstäbe für Lebensqualität, zu kennen und Politik darauf auszurichten.


Charme der Privatisierung

In einem anderen Zusammenhang konnte das neoliberale Konzept Attraktivität entwickeln. Gefangen im Entfremdungsdiskurs, hatte die Linke wenig Sensibilität für Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit (durch das Konzept „Humanisierung der Arbeit“ konnte Einiges davon aufgegriffen werden, am wenigsten aber auf der subjektiven Ebene).

Ich darf dazu meine eigenen Erfahrungen aus der öffentlichen Verwaltung anführen. Das „Tilburger Modell“ von Qualitätsmanagement und Produktorientierung in der Reform der öffentlichen Verwaltung und deren „Verbetriebswirtschaftlichung“ (Candeias 2009: 28) wurde in den 1990er Jahren überall, auch in Frankfurt, propagiert und diskutiert. Von den Experten der „proaktiven“ Bertelsmann-Stiftung wurde es den Kommunen angetragen, und das geschieht heute noch, auch durch die Autoren von „Kulturinfarkt“ (Haselbach u.a. 2012). Verbunden damit war die Verschlankung der Hierarchien in der Verwaltung. Es gehörte programmatisch dazu die Aufwertung der unmittelbaren Akteure am Arbeitsplatz dadurch, dass ihnen mehr Eigenverantwortung zugebilligt wurde. Das trug zur Attraktivität des Reformprogramms bei. In der informellen Programmatik der damaligen ÖTV spiegelte sich das in der Forderung, nicht nur bessere Entgelte, sondern auch bessere Rahmenbedingungen zu bekommen, um als anständig und befriedigend empfundene Arbeit leisten zu können. Noch das Cluetrain-Manifest aus der digitalen Arbeitswelt (Das Cluetrain-Manifest 2000) lebt von diesem Geist. Die Skepsis und Gegenwehr des Establishments etwa auf der Amtsleiter-Ebene in der Verwaltung wurde damals als Selbstverteidigung von Privilegien gewertet. Niemand hat bei diesen Reformen auf die neoliberalen Implikationen geachtet, geschweige denn einschlägige Analysen öffentlichkeitswirksam präsentiert. Erst Naomi Klein (2007) und Colin Crouch (2011) haben für mich diese Zusammenhänge erkennbar werden lassen.

Die Aufwertung des „Dritten Sektors“ jenseits von Staat und Markt, wie ihn Management-Theoretiker wie Peter F. Drucker (1989) vertraten, ist Teil dieser (ambivalenten) Attraktivität. Aber die dort vertretene ökonomische Vernunft ist etwas anderes als Ökonomisierung. Propagiert wird zwar ein Denken, das „betriebswirtschaftlich“ Aufwand und Ertrag in eine überprüfbare Relation zu bringen vermag, aber es verweigert sich der Unterwerfung unter Prinzipien der Gewinnmaximierung.


Privatisierung und De-Privatisierung

Bei der „Akkumulation durch Enteignung“ (Swyngedouw 2009: 110) werden öffentliche (gemeinschaftliche) Güter und Dienstleistungen zu Mitteln der Kapitalverwertung. Es ist der „Prozess der Kommodifizierung und der anschließenden Privatisierung von Gütern, die während des 20. Jahrhunderts weitgehend nicht in den Zirkulationsprozess des Privatkapitals integriert waren, sondern öffentlich, genossenschaftlich oder in anderen Formen kollektiv organisiert gewesen waren.“ (ebd.: 110)

Eine Fülle von Strategien zur Privatisierung öffentlicher Infrastruktur ging einher mit dem Siegeszug des Neoliberalismus (Klein 2007). Inzwischen ist die Privatisierung an Grenzen gelangt und es gibt eine Gegenbewegung (Candeias u.a. 2009).

Failed Privatisations produzieren Effizienz- und Profitabilitätskrisen (ebd.: 14), Staatsintervention wird wieder nötig. In dieser Situation soll freilich auch nicht blindlings rekommunalisiert werden. „Rekommunalisierungen beispielsweise müssen umfassender gedacht werden: Ziel ist es, die allgemeinen Reproduktionsbedingungen für jede und jeden Einzelnen im Sinne eines sozialen Rechts zu garantieren, d.h. allen günstige (oder gar kostenlose) qualitativ hochwertige Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, dabei hohe Umwelt- und Gesundheitsstandards zu gewährleisten, gute und tariflich abgesicherte Beschäftigung zu schaffen, Investitionen in allen wichtigen Bereichen zu sichern (Quersubventionierung) und allen – einschließlich der Beschäftigten und Nutzer – weitgehende demokratische Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung von Produktion und Distribution der öffentlichen Dienstleistungen zu eröffnen.“ (Candeias 2009: 23). Dies ermöglicht es zwar, Lebensqualität ins Zentrum zu stellen, bleibt aber in jenem Rahmen, in welchem dem Staat und der öffentlichen Hand entsprechende Aufgaben zugewiesen werden. Dass Lebensqualität auch etwas damit zu tun hat, dass Individuen mit ihren Eigenschaften und Motiven aktiv gefordert, einbezogen und anerkannt werden, bleibt hier zunächst unberücksichtigt.


Partizipation und geregelte Gemeinnutzen

„Der Ausbau des Öffentlichen muss zugleich eine partizipative Veränderung des Staates sein. Weder der paternalistische und fordistische Wohlfahrtsstaat noch der autoritäre Staatssozialismus, schon gar nicht ein neoliberaler Umbau von öffentlichen Diensten auf Wettbewerb und reine betriebswirtschaftliche Effizienz waren besonders emanzipativ. Ein linkes Staatsprojekt muss also die Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten und Transparenz realisieren (bis hin zur Absorption des Staates in die Zivilgesellschaft, wie es bei Gramsci heißt).“ (Candeias 2009: 24) Aber das geht vielleicht weniger über „partizipative Haushalte“ und ähnliche Experimente des Bürgerschaftlichen Engagements, sondern muss auch Selbsttätigkeit der Bürger einbeziehen, etwa Vereinswesen, Gemeinnutzen, solidarische Ökonomie, commons als Formen der Selbstorganisation des Alltagslebens und der Bedürfnisbefriedigung. Man könnte darüber nachdenken, die Menschen zu befähigen, sich selbst und mit anderen zusammen selbsttätig-gemeinschaftlich Lebensqualität zu generieren, „Empowerment“ zu betreiben (weit über Bürgerschaftliches Engagement hinaus). Dass man dabei sie nicht ermutigen soll, in blickdichte Parallelwelten abzudriften, versteht sich. Mit diesem Dilemma versuchte die Enquete-Kommission Bürgerschaftliches Engagement umzugehen, indem sie auch an „negatives Engagement“ erinnerte.

Derzeit haben wir es anscheinend nicht nur mit einer Krise der politischen Beteiligung zu tun, sondern es ist grundlegender eine Krise der Demokratie. „Das Volk, der große Lümmel“ (Heinrich Heine) handelt in seinen Basisbewegungen ebenso wie in vielen Wahlen (vor allem außerhalb Europas) auf eine Weise, die oft genug mit den Grundwerten der “aufgeklärten“ Demokratie nicht zu vereinbaren scheinen. Die im 20. Jahrhundert (fast) überall zur Geltung gekommenen Vorstellungen von der Demokratie werden in dieser Krise der Demokratie auf die Probe gestellt. „Politikverdrossenheit“, eine zunehmende Zahl von Nichtwählern in spezifischen Milieus auf der einen Seite, „partizipative Demokratie“, „Demokratie von unten“ „Wutbürger“ „Zivilgesellschaft“ auf der anderen Seite lassen die Heraufkunft eines anderen Modells von Demokratie für das 21. Jahrhundert denkbar werden.

Weihnachten 1989, in einem Treffen zur Wende in der Ost-Berliner Akademie der Künste, warnt Rainer Kirsch (DDR) davor, jetzt einen falschen Gott durch einen richtigen, „das Volk“, zu ersetzen. Er fragt: Wird man je wieder sagen können, dass auch das Volk irren kann? Freimut Duve verteidigt daraufhin vehement das Prinzip der demokratischen Mehrheitsentscheidung und gibt den Ball zurück: Ob Mehrheiten irren, sei auch eine Frage des Engagements der Künstler. Er deutet damit an, dass eine funktionierende Demokratie sozialkulturelle Öffentlichkeiten und Strukturen braucht, in denen Gemeinsamkeit und Verantwortlichkeit immer wieder bestätigt werden. Die „Einbettung“ des gesellschaftlichen und des wirtschaftlichen Lebens in sozialkulturelle Zusammenhänge trug und trägt dazu bei.

„In der Privatisierungskrise – wie in der Wirtschaftskrise – kommt der Staat zu sich selbst.“ (Brangsch 2009: 25). Das staatszentrierte Denken des Marxismus, bereits in den Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts über Staatshilfe oder Selbsthilfe angelegt, ist bei den Linken ein Hindernis, die Bedeutung der (vom Staat gesicherten und bestätigten, auch unterstützten) Formen der Selbstorganisation im dynamischen Fließgleichgewicht der Organisation des gemeinschaftlichen Lebens anzuerkennen. Tendenziell war die Selbstorganisation immer ein Element der Linken, sonst hätte sie nie ihre Stärke erlangt, aber sie wurde nur als Vorstufe zu endlich zu erkämpfenden sozialistischen Staat verstanden, der dann alles regelt. Möglicherweise besteht eine der interessantesten Formen der Partizipation darin, immer mehr Menschen über die aktive (Verantwortung tragende) Teilnahme an Gemeinnutzen als Mitgestalter des öffentlichen Lebens zu gewinnen.


Genossenschaften in der Familie der Gemeinnutzen

Um Gemeinnutzen heute für linke Politik zu kommodifizieren, müssen sie angemessen interpretiert werden. In der historischen Entwicklung des liberalen Staates und der Arbeiterbewegung wie der Linken treten Staat und Gebietskörperschaften als allumfassende Fürsorger programmatisch an die Stelle der Nutzergemeinschaften im Rahmen der kommunalen und korporatistischen Selbstorganisation der Ständegesellschaft.

Wenn man „Staatlichkeit oder den genossenschaftlichen Charakter von Gütern, Diensten und Unternehmen“ (Rilling 2009: 176) in einem Atemzug nennt, dann entwertet dies die Genossenschaften: Sie stehen der großen Familie der (von Nutzergemeinschaften geregelten) Gemeinnutzen näher als dem Staat. Aber sie sind sie in vielen ihrer Formen auch Teil des privatwirtschaftlichen Systems. Die Handlungslogiken der Profitmaximierung werden im Neoliberalismus nicht nur auf staatliche Unternehmen übertragen, sondern auch auf Genossenschaften (ebd.: 176, 189). Die aktuelle Hegemonie des Privaten im liberalen Marktradikalismus zwingt auch den Genossenschaften die „marktlichen Operations- und Denkweisen wie Zielwerte“ weitgehend auf (ebd.: 183). Freilich gibt es eine „ständige Irritation des Privaten durch die Kultur des commons“. Rilling führt in diesem Kontext auch die Welterbe-Programmatik der UNESCO an (ebd.: 184), aber es geht ja viel weiter. Nicht umsonst wird im Umfeld der grün-linken Bewegungen (etwa bei der TAGESZEITUNG) die Genossenschaftsidee intensiv propagiert.

Probleme liegen gleichwohl in der Einbindung der Genossenschaften in das Marktsystem. Hagen Henrÿ (2012) von der Universität Helsinki erinnert an einschlägige Formen. Eine „Stellungnahme des internationalen Genossenschaftsbundes zur genossenschaftlichen Identität“ hat Genossenschaftsprinzipien festgelegt, die 2002 von der ILO übernommen wurden und das Prinzip der Nachhaltigkeit bekräftigen. Es kann „zwischen der Rechtsstruktur des Unternehmens Genossenschaften und nachhaltiger Entwicklung eine funktionale Beziehung“ geben (Henrÿ 2012: 68/69). Es können sich „Genossenschaften wegen ihrer Rechtsstruktur vergleichsweise gut für die Umsetzung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung eignen“, aber „die aktuelle Genossenschaftsgesetzgebung“ läuft dem zuwider, „da sie die Alleinstellungsmerkmale der Genossenschaften aushöhlt“. Erkennbar dominant ist der „seit circa vier Jahrzehnten anhaltende Trend die Genossenschaften durch die Gesetzgebung den Kapitalgesellschaften in ihrer Struktur anzugleichen“ (Henrÿ 2012:69). „Die zum Teil ohne notwendige Anpassung auf die Genossenschaften anzuwendenden Regeln des Arbeitsrechts, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechtes sowie der Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften macht dabei das gesamte Ausmaß der ‚Verkapitalgesellschaftung‘ deutlich. Hinzu kommt ein durch die Rechtsvergleichung gestützter Drang die angeblichen Kosten von Rechtspluralismus zu senken. Passen sich zudem die Genossenschaften selbst dieser Vereinheitlichung der Unternehmensformen nach dem Muster der Kapitalgesellschaften an, indem sie die sich ausweitende Satzungsautonomie ausschöpfen, dann wird die Berufung auf nicht mehr gelebte, identitätsstiftende Genossenschaftswerte und –prinzipien in der rechtspolitischen Debatte fragwürdig.“ (Henrÿ 2012: 69/70). Auch zu kritisieren „sind die durch die ‚Verkapitalgesellschaftung‘ ermöglichten Investitionen in Genossenschaften und wachsender Abstand zwischen Management und Mitgliedern und damit der Verlust der Identität der Genossenschaften“ (71). Mit anderen Worten: Die Genossenschaften und ihre Prinzipien geraten unter die Räder des Neoliberalismus.

Dabei ist die Diversität auch der Unternehmensformen, so Henrÿ, ein wichtiger Teil der zu fördernden sozialkulturellen Vielfalt und unersetzlich auch, wenn es um nachhaltige Entwicklung geht. Zentral für diese sind vier Aspekte: ökologische Ausgeglichenheit, wirtschaftliche Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, politische Stabilität, letztere „vorrangig eine Funktion sozialer Gerechtigkeit und nicht eine Funktion von Wohlstand, wie in der Armutsdebatte häufig angenommen“ (Henrÿ 2012: 71).

So hat der Gesetzgeber Aufgaben nicht nur zur Sicherung des Genossenschaftsprinzips, sondern auch bei der Neuorientierung ihrer Aufgaben ohne Gefährdung ihrer Identität.

Genossenschaften lassen sich als „Problemlöser“ empfehlen (und sie werden vielfach als solche genutzt), wenn es um Probleme kleiner Kommunen oder einen „Nahversorgungs-Notstand“ geht. Vor allem gilt dies in Situationen, in denen man keinesfalls immer den Staat als Helfer anrufen kann. Hier sind Kräfte der Selbstorganisation gefragt (Brazda 2012; s. auch Scherhorn 2011). In einer Art Zangenbewegung sind es auf der einen Seite die Selbstorganisations-Versuche „von unten“, auf der anderen Seite die Neuentdeckung und Aufwertung des „commons“-Prinzips durch die Ökonomen, die sich aufeinander zu bewegen, aber dabei auf eine Menge von Problemen aufmerksam machen.

Für die Genossenschaften ist die „Aufhebung des Verbots von Nicht-Mitgliedergeschäften“ wichtig, die es ermöglicht, ihren „Förderüberschuss“ auch für Bürgerstiftungen oder Regionalfonds auszugeben (Brazda 2012: 78). Energiegenossenschaften, Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaften, die unternehmerisch, aber nicht gewinnorientiert arbeiten, können z. B. in Vorarlberg auch mit juristischen Mitgliedern gebildet werden (ebd.: 79). Überlegungen zu dem „Lebenszyklus“ solcher Aktivitäten sind nützlich: Wie lange wollen und können Individuen, ausgesetzt dem Druck einer ökonomisch denkenden Umwelt (der gewiss auch, je nach vorherrschenden Denkstrukturen und Erfahrungen, unterschiedlich sein kann) auf Dauer „kooperativ“ sein (ebd.: 80): Sanktionsmöglichkeiten, selbstverständlich auch bei vorindustriellen Nutzergemeinschaften (commons), können dabei durchaus hilfreich und akzeptiert sein, aber da wächst die Furcht vor Enge und sozialer Kontrolle.

Das alles mag manchen angesichts der „Vielfachkrise“ marginal sein. Aber: „Im Vorfeld von ökonomischen oder politischen Brüchen oder auch unabhängig von ihnen ereignen sich molekulare Veränderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen, alltäglicher Ausdruck der Bewegungsformen gesellschaftlicher Veränderungen, die zunächst kaum als solche sichtbar sind.“ (Candeias 2011: 47). Es sind Elemente einer „kleinen Transformation“ als Vorstufe und über die wachstumsfetischisiernde Marktgesellschaft hinausweisender Veränderung in Richtung auf eine „große Transformation“. Solche „molekularen Veränderungen“ sind es, in denen das Morgen im Heute zu tanzen beginnt (Klein 2013).

Literatur

Brangsch, Lutz; Nuss, Sabine: Mach mit, mach‘s nach, mach’s effizienter. In: Candeias 2009, S. 25 – 40.

Brazda, Johann; Blisse, Holger: Genossenschaften und kommunale Entwicklung. In: Miribung, Georg: Internationale Tagung. Der Beitrag von Genossenschaften zur nachhaltigen regionalen Entwicklung - Prämissen, Möglichkeiten, Ausblicke. Bozen: Europäische Akademie (Eurac) 2012, S. 75 – 82

Candeias, Mario; Rilling, Rainer; Weise, Katharina (Hrsg.): Krise der Privatisierung. Rückkehr des Öffentlichen. Berlin: Dietz 2009 (Rosa-Luxemburg-Stiftung Texte rls 53).

Crouch, Colin:Das befremdliche Überleben des Neoliberalismus. Postdemokratie II. Berlin: Suhrkamp 2011; Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Das Cluetrain-Manifest. 95 Thesen für eine neue Unternehmenskultur im digitalen Zeitalter. München: Econ 2000.

Drucker, Peter F. : Die Chance des Unternehmers. Düsseldorf u.a.: ECON 1989.

Drucker, Peter F. : Neue Realitäten. Wertewandel in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Düsseldorf u.a.: ECON 1989.

Güther, Bernd: Infrastruktur und Staat. Marburg: Verlag Arbeiterbewegung und Gesellschaftsgeschichte 1977.

Haselbach, Dieter; Klein, Armin; Knüsel, Pius; Opitz, Stephan: Der Kulturinfarkt. Von allem zu viel und überall das Gleiche. München: Knaus 2012

Helfrich, Silke; Stein, Felix: Was sind Gemeingüter? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 28-30/2011, 9-15.

Henrÿ, Hagen: Genossenschaften und das Konzept der Nachhaltigkeit. Pflichten und Möglichkeiten des Gesetzgebers. In: Miribung, Georg: Internationale Tagung Der Beitrag von Genossenschaften zur nachhaltigen regionalen Entwicklung - Prämissen, Möglichkeiten, Ausblicke. Bozen: Europäische Akademie (Eurac) 2012, 67 – 74.

Hermann, C.; Mahnkopf, B. : Europäisches Sozialmodell. In: Candeias 2009, S. 123- 141.

Klein, Dieter: Das Öffentliche – verstrickt in die Verknüpfung von Großkrisen. In: Candeias 2009 (Rosa-Luxemburg-Stiftung Texte rls 53), S. 157- 173.

Klein, Dieter: Das Morgen tanzt im Heute. Transformationen im Kapitalismus und über ihn hinaus. Hamburg: VSA 2013 (Eine Veröffentlichung der Rosa-Luxemburg Stiftung).

Klein, Naomi: Die Schock-Strategie. Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus. Frankfurt am Main: S. Fischer 2007; Frankfurt am Main: Büchergilde Gutenberg 2007.

Kramer, Dieter: Die Kultur des Überlebens. Kulturelle Faktoren beim Umgang mit begrenzten Ressourcen in vorindustriellen Gesellschaften Mitteleuropas. In: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde 89/1986, 209-226.

Kramer, Dieter: Grenzgänge. Die „Tragödie der Gemeindewiesen“ und die europäische Kulturgeschichte. In: Häßler, Hans-Jürgen und Christian von Heusinger (Hg.): Frieden, Tradition und Zukunft als Kulturaufgabe. Wie gestalten wir die Zukunft des Planeten Erde? Würzburg 1993, 433-441. Auch in: Vf.: Von der Notwendigkeit der Kulturwissenschaft. Marburg 1997, S. 35-42.

Kramer, Dieter: Kulturelle und historische Dimensionen der Diskussion um Gemeinnutzen. Ein Beispiel für die Aktualität von Themen der Europäischen Ethnologie. In: Zeitschrift für Volkskunde 2012 H. 2 S. 265 - 285.

Kramer, Dieter: Von der Freizeitplanung zur Kulturpolitik. Eine Bilanzierung von Gewinnen und Verlusten. Frankfurt am Main: Peter Lang Verl. 2011.

Rilling, Rainer: Plädoyer für das Öffentliche. In: Candeias, Mario; Rilling, Rainer; Weise, Katharina (Hrsg.): Krise der Privatisierung. Rückkehr des Öffentlichen. Berlin: Dietz 2009 (Rosa-Luxemburg-Stiftung Texte rls 53), S. 175-190.

Scherhorn, Gerhard: Marktwirtschaftlicher Wettbewerb und Gemeingüterschutz. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 28-30/2011, S. 21 – 27.

Stöcker, Christian: Nerd-Attack! Eine Geschichte der digitalen Welt von c 64 bis zu Twitter und Facebook. München: DVO 2011; Bonn: Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Swyngedouw, Erik: Städtische Wasserflüsse und Kapitalakkumulation. Die Widersprüche der Urbanisierung des Wassers unter dem Neoliberalismus. In: Candeias u.a. 2009, S. 99-122.

__________________________________________________________________

Prof. Dr. Dieter Kramer (Univ. Wien) Unterstraße 8 D 56348 Dörscheid/Verbandsgemeinde Loreley (kramer.doerscheid@web.de) Samstag, 31. Mai 2014.