KULTURATIONOnline Journal für Kultur, Wissenschaft und Politik
Nr. 24 • 2021 • Jg. 44 [19] • ISSN 1610-8329
Herausgeberin: Kulturinitiative 89
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ThemaKulturation 1/2005
Kulturelle Differenzierungen der deutschen Gesellschaft
Dieter Kramer
Die Diskussion um kulturelle Grundversorgung und das Recht auf die eigene Kultur
Die Diskussion um Kulturelle Grundversorgung und das Recht auf die eigene Kultur - am Beispiel der Auseinanerderstzungen in der Kulturpolitischen Gesellschaft und der Deutschen UNESCO-Kommission: Im Januar 2005 hatte ich Gelegenheit, in Berlin an einer Sitzung der Deutschen UNESCO-Kommission zum Entwurf einer Deklaration zur kulturellen Vielfalt und an einer Diskussion der Kulturpolitischen Gesellschaft zum Thema „Kulturelle Grundversorgung“ teilzunehmen. Nachfolgend ein kommentierender Bericht über meine Eindrücke.


Paradigma Grundversorgung

In der Kulturpolitischen Gesellschaft wird derzeit heftig darüber diskutiert, ob man zur Absicherung der Leistungen der öffentlichen Hand auf ein Konzept der kulturellen Grundversorgung einlassen soll (vgl. Kulturpolitische Mitteilungen IV/2004).

Mit einem solchen Konzept kommen alle Regimes zurecht, planungsfreudige Demokratien wie Erziehungsdiktaturen. Als man (ich schließe mich dabei ein) noch daran dachte, Gesellschaft gezielt zu verändern, gab es Diskussionen über die notwendige Infrastruktur für Kultur und Freizeit: Man ging davon aus, dass zur Staatstätigkeit die Bereitstellung einer Infrastruktur nicht nur der Verkehrswege, des Rechtes, der Bildung gehört, sondern auch Schwimmbäder, Sportstätten, Museen und Theater. Kulturplanungen waren an der Tagesordnung (vgl. z. B. Dieter Kramer/Fred Foltin: Kultur- und Freizeitangebote in Mittelhessen. In: Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung Nr. 10 Okt. 1976, 341-343; Hilmar Hoffmann/Dieter Kramer: Freizeitpolitik in der Großstadt. Probleme und Aufgaben. In: Hessische Blätter für Volks- und Kulturforschung, NF 7/8 (1978), S. 70-80; Dieter Kramer: Regionalplanung und Kultur. In: Hessische Blätter für Volks- und Kulturforschung NF 5/1977, 6-25, ... gekürzt auch in: Schissler, Jakob (Hg.): Politische Kultur und politisches System in Hessen. Frankfurt/M. 1981 (Hessen-Bibliothek im Insel Verlag), S. 355-373).

Beim Hessischen Museumsentwicklungsplan vertrat ich in den 1970er Jahren zunächst die Auffassung, man könne eine Art Museumsgesetz verabschieden, das in Relation zu den Planungsparadigmen der Zentralen Orte für Orte von einer bestimmten Gewichtung (dem schematischen Raster mit Klein-, Mittel- und Oberzentren folgend) ein Museum vorschreiben sollte. Später erwies es sich (und die Vorhaltungen der Experten schon in der ersten Phase meiner Überlegungen deuteten in die gleiche Richtung) als sinnvoll, zu sagen: Nur wenn eine Initiative besteht, wenn aktive Träger zu erwarten sind, ist ein neues Museum in einem Ort, wo es vorher noch keines gab, sinnvoll.

Lässt man sich wirklich auf Planungen ein, die auf Analyse, Statistik und Empirie begründet sind, werden sie oft genug von der Politik über den Haufen geworfen: Die langwierigen Planungen zur Prioritätenliste Bürgerhäuser in Frankfurt am Main, an denen ich mitwirkte, waren so überflüssig wie ein Kropf, weil die Politik dann doch wieder Prioritäten setzte, die im Grunde schon vorher feststanden.

Für die Städte geht es um das Lavieren zwischen „Mindestversorgung“ und dem Herunterkürzen auf einen überall ähnlichen niedrigen Standard. Damit entsteht das gleiche Problem wie bei den „gleichwertigen Lebensbedingungen“ im föderalen Staat: Wenn sie festgeschrieben werden, tendiert man zu einem niedrigen Standard; wenn die spezifischen Unterschiede berücksichtigt werden, dann müssen dennoch Mindeststandards festgeschrieben werden. Bei materiellen Standards (Gesundheit, Schulpflicht, Sozialhilfe gemäß Warenkorb) mag das angehen. Aber was gehört zum Kulturwarenkorb?

Mit dem Paradigma „Grundversorgung“ begibt man sich auf das Glatteis der flächendeckenden Richtwerte, wo man dann einen Mittelwert konstruiert und hier abspeckt, da draufsetzt. Erreichte hohe Standards (wie z.B. in Frankfurt am Main) deren damit gefährdet. Zudem scheint hier primär nur die öffentliche Hand berücksichtigt. Die Kulturbürokratie (oder die kommunale Politik insgesamt, oder wer auch immer) zieht die Definitionsmacht an sich: Sie kann und darf definieren, was sie für wichtig hält. Das Recht auf die eigene Kultur, die gepflegt (entwickelt) werden soll – fraktal auf allen Ebenen, von der Minorität bis zum Staat, unter Einbezug der Zivilgesellschaft, hätte dann keine Chance. Dieses Recht aber wäre der Kern eines anderen Denkmodells (s. u.).

Nur an der Oberfläche kratzt auch die Debatte darüber, ob das Kulturstaatsgebot in die Verfassung aufgenommen werden soll. Es ist ein Nebenkriegsschauplatz: Mit einer entsprechenden Verfassungsklausel würden manche sich dann deklamatorisch salvieren können, ohne die freiwillige Selbstverpflichtung und die nicht präzis, sondern allenfalls allgemein (im Sinne von dass, aber nicht wie) formulierte Pflichtaufgabe Kultur mit Inhalt zu füllen.


Lebendiges kulturelles Milieu

Eigentlich geht es nicht um die Frage: Kann man Kultur planen? Sondern: Was kann man in der Kulturpolitik planen?

Der entscheidende Mangel bei dem Paradigma Grundversorgung liegt für mich darin, dass die Elastizität und Dynamik des kulturellen Lebens nicht berücksichtigt wird. Die Nachfrage nach kulturellen Produkten und Leistungen ist (wenn man in der Sprache der Ökonomie bleibt) außerordentlich elastisch.

Interessanter als die Planungskategorie „Kulturelle Grundversorgung“ ist die Zielvorstellung „Lebendiges kulturelles Milieu“. Sie berücksichtigt die Elastizität der Kulturnachfrage und behält es gesellschaftlich-politischen Entscheidungen vor, für Künstler, Kulturarbeiter und entsprechende Angebote bzw. Wirkungsmöglichkeiten Raum zu schaffen, um das Recht auf die eigene Kultur zu realisieren (und dieses Recht bezieht sich nicht auf eine Dienstleistung, sondern auf die Wahrnehmung des Menschenrechts auf die eigene Kultur, s. u.).

Die Programmatik „lebendiges kulturelles Milieu“ lässt sich auch mit dem Programm „Erarbeitung einer mentalen Infrastruktur“ von Christian Meier kombinieren.

Aus eigener Kraft können in erster Linie die Privilegierten sich solche Milieus schaffen. In anderen Fällen führt erst Anregung durch Gebietskörperschaften, NGO´s, oder FBO´s (Faith based Organisations) dazu (früher wurde das unter dem Stichwort soziokulturelle Animation diskutiert; vgl. die Diskussion um die Inkaufnahme von Ungleichheit vs. „gleichwertige“ Lebensbedingungen).

Qualität wird bei den lebendigen kulturellen Milieus zunächst in einem eher kleinen Bezugsrahmen definiert. Wenn gebietskörperschaftliche Institutionen bei der Förderung mit der Frage nach der Anerkennung der Qualität auf allgemeineren Ebenen konfrontiert werden, können sie sich der bereits von Adorno empfohlenen Strategie der beratenden Experten (Jury) bedienen, bei denen dann allenfalls noch die Zusammensetzung eine Rolle spielt.

Lebendige kulturelle Milieus sind geeignet, Gesellschaft „auf der kommunikativen Ebene“ zusammenzubringen (Glaser), auch wenn sie materielle Probleme nicht unmittelbar lösen (aber „Empowerment“ zur Verbesserung der Lage begünstigen können). Daher ist es durchaus sinnvoll, zum Umgang mit gesellschaftlichen Problemlagen solche Milieus zu unterstützen. Sie fördern die aktive Kohärenz und die Integration. Lebendige kulturelle Milieus können so auch als Bestandteil der Entwicklung von Lebensqualität verstanden werden.

Fragt man, welche Bereiche von kulturellen Subsystemen abgedeckt werden, die von anderen Systemfeldern nicht berücksichtigt werden (Helga Trüpel), dann wird man bald auf die Frage der Bindekräfte kommen, mit denen Gesellschaft zusammengehalten wird: Die gemeinsamen Erfahrungen, Symbole und das System der Werte und Standards wird nicht nur durch die Verfassung, sondern auch im Sektor Kultur produziert (die “mentale Infrastruktur“, von der Christian Meier spricht).

Dass solche Milieus dynamisch sind, wird auch bei dem Vorschlag der Kulturgutscheine nicht berücksichtigt: Mit ihnen sollen Nutzer selbst entscheiden, welche der (öffentlich finanzierten?) kulturellen Angebote sie nutzen wollen. Damit soll die Angebotsorientierung durch eine individuelle Nachfrageorientierung ersetzt (oder ergänzt) werden. Aber so entsteht kein diskursiv mit anderen gemeinschaftlich entwickeltes lebendiges Milieu, das sich auch auf die konkreten Lebensverhältnisse bezieht.


Dienstleistung Kultur?

Mit dem Verweis auf die politische Zielvorstellung „Lebendiges kulturelles Milieu“ ist man besser gewappnet gegen die Unterwerfung kultureller Leistungen unter die Vorstellungen von Dienstleistungen in der EU-Dienstleistungsrichtlinie und den GATS-Verhandlungen.

Max Fuchs hat hingewiesen auf die Bedeutung von GATS (General Agreement on Trade with Services) als Nachfolger und Fortsetzung von GATT (General Agreement on Trade and Tariffs) und parallel zum Schutzabkommen für Geistiges Eigentum TRIPS (Trade Related aspects of intellectual property), verhandelt im Rahmen der WTO (World Trade Organisation). Es hat insofern mit Kultur zu tun, „als man seinerzeit eine Systematik von allen möglichen (insgesamt 16) Dienstleistungskategorien entwickelt hat, worunter nicht nur die üblichen (etwa die Finanz-)Dienstleistungen, sondern eben auch soziale und kulturelle Dienstleistungen, Bildung und audiovisuelle Medien gezählt werden.“ (Max Fuchs: Kulturelle Vielfalt, der Welthandel und der Staat. Ms. 01/2005, S. 2/3). Zwar kann jedes Land selbst entscheiden, welche Märkte es in das GATS-Abkommen einbringen will, aber für Deutschland ist das Verhandlungsmandat längst an die EU übergegangen, und die vertritt mit ihrer derzeit diskutierten Dienstleistungsrichtlinie eine weitgehende Liberalisierung (und weil darin auch soziale Dienstleistungen eingezogen sind, hat in diesen Tagen auch Bundeskanzler Schröder Bedenken angemeldet).

Wenn es um ein Bollwerk gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und gegen GATS geht, steht das Recht einer Gemeinschaft, selbst zu entscheiden, was für sie kulturell wichtig ist, zur Debatte (damit ist die Rolle des Staates angesprochen). Die politische Freiheit einer Gemeinschaft zur Bestimmung von Standards und Werten und der Förderung der dazu notwendigen Kräfte darf nicht unterlaufen werden – mit der einzigen Einschränkung: Menschenrechte sind vorgeordnete Standards. Das Recht auf eigene Sprache und Kultur, wie es im Human Development Report von 2004 (Cultural Liberty in Today´s Diverse World, Kulturelle Freiheit in unserer Welt der Vielfalt. Kurzfassung des Berichts über die menschliche Entwicklung 2004. Berlin: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DVN) 2004) formuliert ist (s. u.), gilt nicht nur für Minderheiten. Es ist anzuerkennen als Teil der Aneignung und Gestaltung von Welt (Iso Camartin). Die in Auseinandersetzung mit der Lokalität (der konkreten Lebenswelt) entwickelte Kultur ist Teil der geschützten kulturellen Vielfalt. Diesbezüglich besteht auch eine Verbindung zur Diskussion über biologische Vielfalt: Für die Lebensgemeinschaften des südamerikanischen Regenwaldes wurde die Formel von der (schützenswerten) biologisch-kulturellen Lebenswelt entwickelt.


Kulturverträglichkeitsprüfung

Die EU-Verfassung bestätigt die kulturelle Vielfalt, und die europäischen Verträge fordern die Kulturverträglichkeit aller Maßnahmen der EU. Das ist eine längst nicht ausgefüllte Leerstelle in diesen Verträgen, deshalb kann man sich bei den aktuellen Verhandlungen noch nicht auf vorhandene Meinungsbildungen und Vorbilder beziehen (der Schutz regionaler Produkte wie Wachauer Marillen oder Parmaschinken in der EU könnte allerdings argumentativ mit hinzugezogen werden).

Die übliche Diskussion über die Kulturverträglichkeit kann sich dabei solcher Argumente bedienen, wie Jack Lang sie zusammengefasst hat (Jack Lang: Politik und Kultur. In: Berliner Lektionen 1993. Gütersloh 1994, 143 – 161). Er hat sich durch der Rhetorik vom schlanken Staat nicht davon abbringen lassen, das Recht der Kultur zu verteidigen. Er weiß, dass, will man eine eigene und attraktive Kultur haben, der Boden dafür bereitet werden muss. Als Pragmatiker hält er sich nicht allzu lange bei spekulativen Auseinandersetzungen auf, er rekurriert für die Begründung seiner Kulturpolitik dann sehr ausgeprägt auf die Gemengelage der Interessen: Wenn er für ein "Europa der 32 Stunden" eintritt, um über verkürzte Arbeitszeit die Zahl der Arbeitsplätze zu vergrößern, dann bedarf es der Kunst und Kultur" damit die befreite Zeit keine leere, sondern eine reiche, volle Zeit ist." (150) Aber die Kunst ist ihm auch "Hebel der ökonomischen Entwicklung" - wegen der Umwegrentabilität, aufgrund derer Investitionen in kulturelle Infrastruktur sich auszahlt (150/151).

Wichtig ist für unseren Zusammenhang ist, dass er sagt: Kulturprodukte (wie Bücher, bei denen das deutsche System der Preisbindung als "Abmachung zwischen Berufsvereinigungen" für ihn vorbildlich ist) keine Ware sind, sondern einmalige Kunstprodukte. Und:. "In der Kunst findet die Konkurrenz auf dem Feld der Qualität statt, des Begehrens ..." (153), und deswegen will er die Kultur nicht dem "merkantilen Totalitarismus" unterwerfen, tritt für Quotenregelungen im Fernsehen ein und wehrt sich gegen den Vorwurf des Protektionismus, den die USA im Zusammenhang mit den GATT-Verhandlungen für die Kulturindustrie erhoben. Die Freiheit des Marktes steht gegen "die Freiheit der Völker, ihr Recht auf ihren originären nationalen Ausdruck" (155). "Die Freiheit, in unserer, in unseren Sprachen zu sprechen, ist diese Freiheit nicht mehr wert als die Freiheit der Suppenhändler? Jener, die uns mit ihren Serien überschütten wollen, in denen Drogen, Gewalt und alles andere transportiert werden?" (155)

Nun könnte man das eine „chinesische“ oder „iranische“ Argumentation" nennen: Auch die iranischen Mullahs wehren sich gegen den Kulturimport. Nur ist es ein Unterschied, ob in einem frei und demokratisch organisierten Kulturprozess so etwas gesagt wird und entsprechend freiwillige Entscheidungen zustande kommen, oder in einem autoritären Regime es dekretiert und mit Zensur verbunden wird. "Man muß nein sagen können", und wenn die Menschen in einer demokratischen Gesellschaft zu etwas, was ihre zentralen Lebensinteressen betrifft, nein sagen, dann ist das absolut legitim. Aufgrund kultureller Optionen nein zu sagen ist marktkonform. Jack Lang lässt sich auch nicht irritieren durch die disperse Gemengelage, die er mit seinen Argumenten anspricht. Früher hätte man ihn des Opportunismus geziehen oder gesagt: Die Kunst ins Zentrum zu stellen und gleichzeitig ihre Instrumentalisierung zu empfehlen, das sind sich gegenseitig ausschließende Ziele. Lang hat am Beispiel der Landwirtschaft entsprechende Sonderregelungen legitimiert: "Auch sie ist für mich eine Frage der Zivilisation - jenseits der Probleme, der Quoten, des Geldes und so weiter. Man kann die großen amerikanischen Weiten nicht mit unseren Dörfern vergleichen, mit unseren 200 000 Dörfern in Europa, mit unseren empfindlichen Landschaften." (157) Jack Lang ermutigt so, Grenzen zu setzten: Die tragenden Werte und Standards einer Kultur sind verteidigenswert, nicht nur gegen den äußeren Feind (davon geht auch die "wehrhafte Demokratie" immer aus, und die Anti-Hitler-Koalition des Zweiten Weltkrieges hat entsprechend gehandelt). Nein, sie sind auch verteidigenswert gegen die Gefährdungen durch die Exzesse des Marktes und gegen den "merkantilen Totalitarismus". Das sagt und schreibt sich einfach.


Menschliche Entwicklung und Kultur

Da das Instrumentarium der Kulturverträglichkeitsprüfung nicht entwickelt wurde, lässt es sich auch nicht anwenden auf die aktuelle Diskussion um Dienstleistung und Freihandel. Eine andere Analogie, die Hermann Glaser in die Diskussion eingebracht hat, ist die der Medienordnung: Das private Fernsehen wird in der einschlägigen Rechtsprechung nur gerechtfertigt, weil es das öffentlich-rechtliche gibt, das die informationelle Selbstbestimmung garantiert – analog dazu ist auf dem Recht auf die eigene Kultur zu beharren.

Ich würde jene Argumentation ins Zentrum stellen, die des Rechtes auf die eigene Kultur und Sprache im Kontext der Menschenrechte festschreibt. Der Human Development Report von 2004 (Cultural Liberty in Today´s Diverse World, Kulturelle Freiheit in unserer Welt der Vielfalt. Kurzfassung des Berichts über die menschliche Entwicklung 2004. Berlin: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DVN) 2004) verbindet, ausgehend von der Situation der etwa 10 % der Weltbevölkerung, die als Minderheit in Staaten mit anderskultureller Mehrheit leben (in mehr als 2/3 aller Länder gibt es solche Minderheitengruppen), politische Freiheit mit kultureller Freiheit, und diese wiederum mit dem Respekt und der Anerkennung der Würde der eigenen Kultur. Kulturelle Freiheit bezieht sich dabei auf Respektierung und Anerkennung kultureller Identitäten, den Gebrauch der Muttersprache im alltäglichen Leben, das Recht auf Religionsausübung und die Nichtdiskriminierung in Politik, Erziehung und Arbeit.

Das kann wohl nicht nur für Minderheiten innerhalb von Staaten gelten, sondern auch für die kulturellen Rechte der Bevölkerung in allen Staaten, d. h. auch die kulturell (relativ) homogene Bevölkerung in Nationalstaaten.

Der HD-Bericht fokussiert auf eine neue multikulturelle Politik, impliziert einen ethischen und einen praktischen Imperativ. Gewohnheitsrecht auf der lokalen Ebene gilt es zu berücksichtigen.

Die Diskussionen um „kulturelle Vielfalt“ können mit Hilfe des derzeit diskutierten Entwurfes einer „Convention on the protection of the diversity of cultural contents and artistic expressions” der UNESCO einen zusätzlichen Schutzmechanismus einzubauen, um nationale Kulturpolitik betreiben zu können. Wie manche ähnlichen Dokumente hat eine solche Konvention nur deklaratorischen Charakter und keine bindende Gesetzeskraft, aber sie formuliert Ansprüche an die Politik, auf die man sich berufen kann. Der Entwurf geht davon aus, dass alle Kunst- und Kulturformen und einschlägige Prozesse „sowohl ökonomisch betrachtet werden können (also ‚Waren’ sind), als auch kulturell aufgefasst werden können, was heißt, dass sie Träger von Identitäten, Werten und Bedeutungen sind.“ (Max Fuchs). In letzterem Zusammenhang sind sie schutzwürdig.


Instrumentalisierung von Kultur: Identitätspolitiken

Eine besondere Problematik entsteht, wenn man sich bei diesen Diskussionen auf Identitätspolitik bezieht: Sie deckt nur einige Sektoren ab. Beim beliebten Identitätsmanagement ist zu berücksichtigen, was Martin Krusche zu bedenken gibt: „Regionale Identität ist die kleine Schwester des Ethnos“ (Martin Krusche: Das sind wir! Regionale Identität ist die kleine Schwester des Ethnos. In: Pöllinger Briefe 54/1997, S. 11-12). Mechanismen der Inklusion und der Exklusion (mit einer rasch aus dem Ruder laufenden Eigendynamik, wie die Ethnologen belegen können) sind damit verbunden.

Die Wirtschaft interessiert sich für Identitätspolitiken oder für die Kulturhauptstadt-Bewerbungen nicht für Kultur allgemein wegen, sondern in erster Linie weil durch diese Bewerbungen ein Klima für Dynamik und positiven Image-Transfer entsteht (mit Imagegewinn für Unternehmen, aber auch für Politiker). Der Ausstieg aus der institutionellen Ebene (der Förderung durch die Gebietskörperschaften) hin zur eventorientierten Projektebene (bei diesen und bei den Sponsoren) ist motiviert dadurch, dass Politiker und Sponsoren Auftrittsmöglichkeiten suchen.

Was die Demographie anbetrifft, so wollen wir Lebenszeit und Lebensqualität als kostbarste Güter des Menschen betrachten. Und wie mit einer alternden Gesellschaft umzugehen ist, das ist eine Frage der Kultur als integralem Wertesystem einer Gemeinschaft. Es kann dabei nicht eine Beschäftigungstherapie für aus dem Sinnzusammenhang von Erwerb und Lebenspraxis herausgerissene Menschen gehen, sondern um die Qualität des Lebens mit anderen in der Kette der Generationen. In der Renaissance wurden entsprechende Vorstellungen entwickelt.

Betont wird immer wieder, dass Menschen multiple Identitäten besitzen, daher nicht auf eine einzige Rolle/Identität festgelegt werden dürfen. Die Freiheit der Wahl (enlargement of people´s choices) ist diesbezüglich zentral. Für den Umgang mit kultureller Vielfalt werden im HD-Report die neuen Verfassungen in Afghanistan und Irak als Beispiel genannt, aber auch Sri Lanka (und wir erinnern uns an die Diskussionen um die Verfassungen in den Baltischen Staaten).


Dieser Text von Dieter Kramer wird in den „Kulturpolitischen Mitteilungen“ erscheinen (http://www.kupoge.de/kumi)