KULTURATIONOnline Journal für Kultur, Wissenschaft und Politik
Nr. 24 • 2021 • Jg. 44 [19] • ISSN 1610-8329
Herausgeberin: Kulturinitiative 89
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ThemaKulturation 1/2004
Deutsche Kulturgeschichte nach 1945 / Zeitgeschichte
Ines Lange
Von der Wiege bis zur Bahre
Zur Geschichte Sozialistischer Feiern zu Geburt, Ehe und Tod in der DDR[1]
„Unter den feierlichen Klängen eines Streichquartetts betraten am Sonntagvormittag 29 Mütter den Weißen Saal des Weimarer Schlosses und nahmen mit ihren Kindern an der ersten sozialistischen Namensgebung, die durch Sologesang und Rezitation einer Dichtung von Hedda Zinner ausgestaltet war, teil. ‚Unsere Kinder sind das wertvollste Gut des Staates. Ihnen gehört von Beginn des Lebens die herzliche Liebe, die treue Fürsorge unserer Gesellschaft. Mit dem Tage der sozialistischen Namensgebung werden die jüngsten Bürger unserer Republik in die Gemeinschaft der werktätigen Menschen in Stadt und Land aufgenommen’ -, erklärte die Verdiente Lehrerin des Volkes und Volkskammerabgeordnete Charlotte Mewes unter anderem in ihrer Festansprache. Sie wies die Eltern darauf hin, daß sie die Verpflichtung haben, ihre Kinder zu nützlichen Gliedern unseres sozialistischen Staates zu erziehen. Nach der Festansprache erklang die Nationalhymne der Deutschen Demokratischen Republik. Hierbei überreichte die Volkskammerabgeordnete Mewes die Urkunden und wünschte im Namen der Gemeinschaft der werktätigen Menschen den Eltern allerbeste Erfolge bei der Erziehung der Kinder zu sozialistischen Menschen.“ Mit diesen Zeilen des SED-Organs „Das Volk“ aus Weimar wurde den Lesern im Juli 1958 eine neue Feier vorgestellt.[2]

Nicht nur der Jahreslauf der DDR war durch Feste und Feiern strukturiert, sondern auch der Lebenszyklus jedes einzelnen Bürgers. Während politisch motivierte Feste wie der 1. Mai, der Jahrestag der DDR-Gründung am 7. Oktober oder die Memorierung herausragender Integrationsfiguren der Partei und einzelner Berufsgruppen mit ihren Abläufen, Symbolen und Inszenierungen inzwischen in den Blickpunkt historischen Interesses getreten sind, wurden die Versuche von Staat und Partei lebenszyklische Übergangssituationen mit einer neuen Feierkultur zu überformen, bisher kaum wahrgenommen. Lediglich die Erfolgsgeschichte des klassischen Initationsritus Jugendweihe ist hinlänglich bekannt. Seit den Untersuchungen des Ethnologen Arnold van Gennep sind den lebenszyklischen Feiern, die er „rites de passages“ nannte, mit ihrer rituell und symbolisch besonders aufgeladenen Form persönlichkeits- und gesellschaftsstabilisierende Funktionen zugewiesen worden.

Seit Mitte der 50er Jahre kam es in der DDR zur Herausbildung von Ersatzritualen für kirchliche Taufe, Trauung und Bestattung. Diese sogenannten sozialistischen Feiern zur Namensweihe bzw. Namensgebung, zur Sozialistischen Eheschließung und Sozialistischen Bestattung sollten kollektiv vollzogen werden, vorzugsweise in Betrieben oder werkseigenen Klubhäusern stattfinden und zielten auf ein Bekenntnis zum Sozialismus. Ausgestaltung, Ansprachen und Vollzug der Feiern sollten durch Ehrenamtliche abgedeckt werden. Anders als die Jugendweihe, die als kollektive Jugendfeier bis heute erfolgreich durchgeführt wird, war den sozialistischen Feiern zu Geburt, Ehe und Tod kein Erfolg beschieden. Selbst in der DDR waren sie nur wenigen bekannt. Wieso haben sich diese Feiern nicht analog zur Jugendweihe durchsetzen können? Wie sahen die staatlichen Lenkungsversuche im Bezug auf Einführung, Durchführung und Organisation der Feiern aus? Welche Erwartungen und Bedürfnisse bestanden in der Bevölkerung? Verzichtete ein Großteil der DDR-Bürger ganz auf eine festliche Heraushebung biografischer Wendepunkte? Blieben sie den religiösen Angeboten treu? Oder kristallisierten sich neue Formen heraus? Konnte traditionelle Feierkultur durch offizielle Kulturpolitik transformiert werden?

Die DDR als diktatorischer Staat wollte alle Lebensbereiche seiner Bewohner durchdringen und formen. Sehen wir uns Parteitagsdokumente, Veröffentlichungen und Zeitungsberichte der DDR an, so scheint dieser Anspruch in gleichmäßiger Linearität von der obersten Machtzentrale über bürokratische Zwischenebenen auf den einzelnen DDR-Bürger gekommen zu sein. Der Einzelne konnte scheinbar nur zweierlei: dem Anspruch gerecht werden oder sich ihm mit allen Konsequenzen verweigern. Dass dieser Kontrast Herrschaftsprozesse in Diktaturen oder autoritären Staaten nur verkürzt erfasst, ist in den letzten Jahren in der Forschung immer deutlicher betont wurden.[3] Herrschaft kann nicht als heterogener, eindimensionaler Prozess verstanden werden. Wie die (Misserfolgs)-Geschichte sozialistischer Feiern in der DDR verdeutlichen kann, bewegt sich Herrschaft in einem gesellschaftlichen Kräftefeld, ist von verschiedenen Faktoren beeinflussbar und kann eben auch ins Leere laufen. Die Beherrschten sind auch in autoritären Systemen nicht nur als Reagierende, sondern eben auch als bewusst agierende Elemente in diesem Prozess zu verstehen. Gerade weil die Geschichte sozialistischer Feiern in der DDR keine Erfolgsgeschichte ist, lässt sich vieles an ihr verdeutlichen. Herrschaftsansprüche staatlicher und parteilicher Stellen scheiterten ganz offensichtlich. Eigensinnig rezipierten Bevölkerungsteile einzelne Elemente des dargebotenen Feierangebotes. Der Historiker Alf Lüdtke hat mit den zwei Koordinaten Herrschaft und Eigensinn eine praktikable Untersuchungsmethode für die Geschichte der DDR vorgegeben.[4] Michel Foucaults Definition von Macht folgend, wird Herrschaft dabei als dynamisches Kräftefeld verstanden. Indem Herrschaft in einem Kräftefeld durchgesetzt, konstituiert, angezweifelt usw. wird, werden nicht nur die Beherrschten ihrer Passivität enthoben, sondern auch die beiden Gruppen von Herrschenden und Beherrschten differenziert betrachtet. Die klaren Linien zwischen „Oben“ und „Unten“ müssen neu hinterfragt werden. Da auf Herrschaft nicht nur mit Zustimmung oder Ablehnung, sondern mit Mehrdeutigkeiten, Distanzierungen, Hinnahme usw. reagiert werden kann, stellt Lüdtke den Begriff des Eigen-Sinns anbei. Er fragt nach den Interessen, Vorstellungen und Ängsten derjenigen, die Befehle und Verordnungen ausführen sollen, denn „nur in den Aneignungen entstehen die Verhältnisse“[5]. An der Art und Weise, wie einzelne Bedürfnisse die Einführung der Feiern beeinflussten, welche Aspekte der Feiern angeeignet wurden und welche eben nicht, welche Unsicherheit staatlicher Stellen dem gegenüber steht und wie die Interessenvielfalt der einzelnen Agierenden schließlich zum Tragen kommt – dies kann für das Spannungsfeld zwischen Herrschaft und Eigensinn stehen. Bei der Einführung sozialistischer Feiern vollzogen sich sehr differenzierte Herrschaftsprozesse, bei denen sich auch Kräftebewegungen von „Unten“ nach „Oben“ ausmachen lassen. Am Beispiel der Herausgabe zentraler Anleitungen für diese Feiern zeigt sich, wie Herrschaft selbst von verschiedenen Faktoren beeinflussbar war. Die ideologisch angestrebte politische Ausrichtung der Feiern wurde von einem Großteil der Beherrschten verweigert. Wo sie als Feiern rezipiert wurden, vernachlässigte man das politische Moment scheinbar völlig; Feiernde und Feiern zogen sich in den Privatraum zurück und der familiäre Teil rückte im Laufe der Jahre immer mehr in den Mittelpunkt, bis sie in den 70er Jahren auch konzeptionell einbezogen wurden. Trotz des Nichterfolgs sozialistischer Feiern kam es aber gleichzeitig zu einer Entkirchlichung und nachlassenden Inanspruchnahme kirchlicher Kasualien. War, so ist zu fragen, das private Feierbedürfnis so eindeutig individuell oder konsumorientiert, dass Inhalte, egal ob politischer oder religiöser Natur, nebensächlich wurden? Für eine solche inhaltliche Sinnentleerung auf beiden Seiten spricht die oberflächliche Rezeption christlicher Formen in den sozialistischen Feiern. Individuelle Vorstellungen und Bedürfnisse, wie ein Leben zu feiern sei, standen herrschaftlichen Vorstellungen und Ideologien entgegen und trugen so maßgeblich zum Nichterfolg sozialistischer Feiern bei.

In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Machthaber bemüht, ein überparteiliches Reich des Geistes zu beschwören, in das unterschiedliche Positionen integriert werden sollten. Ähnlich zu dieser Linie blieben auch im Bereich des Feierns Formen und Inhalte vorerst plural, analog zu den Prägungen der Bevölkerung freilich vorrangig kirchlich geprägt. Das Interesse der SED richtete sich auf Feste und Feiern, die schon in den Traditionen der Arbeiterbewegung im Mittelpunkt gestanden hatten und sich vor allem durch ihre politischen Implikationen und ihren öffentlichen Charakter auszeichneten. Die Begleitung von Schwellensituationen gehörte nicht dazu. Selbst die Jugendweihen der freidenkerischen Tradition wurden in den ersten Nachkriegsjahren zurückgedrängt[6], bevor ihre Einführung nach einer neuerlichen Wende der Kirchenpolitik 1954 beschlossen und 1957/8 in verschärfter atheistischer Ausrichtung durchgesetzt wurde[7]. Aufgrund ideologischer Bedeutungslosigkeit – ähnlich auch schon die Einschätzung der Freidenker[8] - gerieten die Bedürfnisse privater Feierkultur nicht ins Blickfeld der Parteiarbeit. Wahrscheinlich hätte es auch in der DDR zu Neuüberlegungen keinen Anlass gegeben, wenn nicht ab Mitte der 50er Jahre Eingaben einzelner Personen auf Probleme auf diesem Gebiet hingewiesen hätten. Einzelne evangelische Pfarrer und katholische Priester hatten als Reaktion auf die offensive Verbreitung des Atheismus ihre Konsequenzen gezogen und den Vollzug von Kasualien bzw. Sakramenten verweigert. Dieser Konflikt konzentrierte sich vor allem auf das Problem von Bestattungen, welche an ein klares christliches Bekenntnis gebunden wurden. Eine bei der Abteilung Kirchenfragen des ZK der SED geführte Akte über Bestattungsprobleme verdeutlicht die Nuancen des Konflikts.[9] Was die Genossen an der Parteispitze noch ignorieren konnten, war für die Funktionäre in den Bezirks- und Kreisleitungen dringend als Problem zu lösen, denn sie waren vor Ort dem Druck ihrer Mitglieder ausgesetzt. Einerseits sollte die Bevölkerung in „wissenschaftlicher Überzeugungsarbeit“ für den Atheismus begeistert werden; andererseits hatte man den Kirchen gerade auf kultischem Gebiet nichts entgegenzusetzen. Gleichzeitig war man phasenweise zudem auch bemüht, die ideologischen Konflikte mit den Kirchen nicht allzu vordergründig zu führen. So hatte im Februar 1955 Paul Wandel in einer Rede vor Bezirks- und Kreissekretären der SED im Hinblick auf die hohe Kirchenmitgliedschaft der SED-Mitglieder ein vordergründiges atheistisches Vorgehen noch abgelehnt. Den Einfluss der Kirchen auf die Menschen zu beschränken, sei eine „langwierige, mit großer Geduld und mit Takt, ohne Verletzung der religiösen Gefühle der Gläubigen zu erfüllende Aufgabe, die nicht dem Aufbau des Sozialismus vorausgeht, sondern in entscheidendem Maße seine Folge ist“.[10]

Es überrascht nicht, dass die ersten konkreteren Vorschläge für die Gestaltung sozialistischer Feiern von der „Basis“ der Parteiarbeit kamen. Am 22.3.1955 verabschiedete die Rostocker SED-Bezirksleitung eine „Vorlage zur Verbesserung und würdigen Gestaltung der Namensgebung, Eheschließung und Bestattung von Bürgern im Bezirk Rostock“.[11] Es sollten nicht nur Alternativen zu kirchlichen Riten geschaffen, sondern über eine Einbeziehung des staatlichen Personenstandswesens auch eine Beeinflussung weiter Bevölkerungsteile erreicht werden. Ein intervenierendes Telefonat der Abteilung Kirchenfragen des ZK bei der SED-Bezirksleitung Rostock vom März 1956, dem die organisierte Durchführung dieser Feiern suspekt ist, stößt dort nur auf Unverständnis. Selbstbewusst stellt sich der Rostocker Genosse mit seiner Meinung und der seiner Bezirksleitung gegen die Kritik des ZK (dar). Ähnlich gelagerte Vorschläge, die die SED-Bezirksleitung Neubrandenburg am 2.1.1956 an die Abteilung Kirchenfragen des ZK der SED richtet, haben vielleicht erst den Anstoß zur Rostocker Rüge gegeben. Auch in der SED-Leitung Neubrandenburgs sind die hohe Anzahl Kirchenmitgliedschaften ein Ärgernis. Das Problem sieht man vor allem darin, „dass diese Menschen bei bestimmten Anlässen, wie z.B. bei der Eheschließung eine feierliche Handlung, wie sie die Kirche vornimmt, als gewissen Höhepunkt der Hochzeit ansehen und deshalb nicht darauf verzichten möchten.“[12] Eine Einbindung der Standesämter für diese Aufgaben, stößt auf harsche Kritik des Ministeriums des Inneren (MdI), das eine direkte Agitation der Standesämter vermeiden will. Ohne eindeutige ideologische Festlegungen und Interessen wie bei der Jugendweihe, von staatlichen Stellen aber eher abgelehnt, finden nach dem Zeugnis von Tageszeitungen sozialistische Feiern in verschiedenen Orten statt.[13] Sie scheinen dem Eifer einzelner Parteifunktionäre oder dem Interesse Konfessionsloser entsprungen zu sein; Organisationsformen waren dabei so vielfältig wie die einzelnen Initiativen.

Mit der Bildung einer Kommission für Fragen der Kultur beim Politbüro der SED unter Alfred Kurella im Oktober 1957 und mit dem V. Parteitag der SED vom 10. bis 16. Juli 1958 rückten verstärkt Fragen von Kultur, Ethik und Moral und Erziehung des Menschen ins Blickfeld der SED. Aufgrund der auf dem Parteitag postulierten Theorie der sozialistischen Kulturrevolution sollten sich zu den neuen Produktionsverhältnissen auch neue Beziehungen zwischen den Menschen entwickeln, die sich auf das gesamte gesellschaftliche Leben auswirken würden.[14] Der neue sozialistische Mensch werde durch die Einhaltung bestimmter Moralgesetze bestimmt, heißt es. Die unter dem Namen der „Zehn Gebote der sozialistischen Ethik und Moral“ bekannt gewordenen und nur allzu deutlich an den biblischen Dekalog angelehnten Moralgesetze, greifen nun explizit in den Bereich ein, der als privat definiert wird. Zwischenmenschliche Beziehungen und Familienstrukturen gerieten in den Blick des öffentlichen Interesses. Nichts sollte fortan als privat definiert sein, sondern alles im Öffentlichen, Kollektiven aufgehen. Der „neue Mensch“ als Erziehungsideal stand damit in allen Bereichen im Mittelpunkt der ideologischen Bemühungen. Die Kunst hatte diesem Ziel zu dienen, ebenso die „sozialistische, allgemeinbildende, polytechnische Schule“ (1959). Mit der Bildung „sozialistischer Brigaden“ und der Losung „Auf sozialistische Weise arbeiten, lernen und leben!“ wird das private (Familien-)Leben mit dem öffentlichen Arbeits- und Gesellschaftsleben verknüpft. Ideologisch war der kollektive Anspruch klar formuliert, lebenszyklische Feiern blieben jedoch praktisch als individuell-bürgerliche Formen dem Partei- und Staatsapparat suspekt. Die bisherige Praxis der Ignoranz der bestehenden Formen wurde weiterhin beschritten. Die Menschen jedoch, die beseelt waren vom Aufbau einer neuen Gesellschaft und der Schaffung des „neuen Menschen“ und sich den kirchlichen Ritualangeboten entfremdet hatten, nahmen die Angebote alternativer Lebensbegleitung an und füllten sie ideologisch auf. Nun entwickelte diese mit offizieller Ideologie argumentierende, aber keinerlei Kontrollmechanismen unterworfene Feierkultur eine Eigendynamik, die westliche und kirchliche Gegenreaktionen hervorrief und schließlich auch den obersten Partei- und Staatsapparat zu Handlungen zwang. Dieser Prozess wurde maßgeblich durch die 1958/9 entwickelten „Grundsätze und Erfahrungen bei der Gestaltung sozialistischer Feierlichkeiten um Geburt, Ehe und Tod in Stalinstadt“ vorangetrieben.[15] Ein Papier, das als „Stalinstädter Dokument“ 1959 große Aufmerksamkeit in westdeutschen und kirchlichen Kreisen erregte und als Beispiel galt, auf welche Weise Staat und Partei durch atheistische Kultformen den Einfluss der Kirchen zurückzudrängen versuchten.[16]

Die 1953 mit dem Namen Stalins ausgezeichnete, neu entstandene Stadt für die Arbeiter des „Eisenhüttenkombinats Ost“, galt als sozialistische Musterstadt par excellence, die dem „neuen Menschen“ gerecht werden sollte. Keine Kirche sollte es in dieser Stadt geben. Am 1.2.1958 fanden dort die ersten sozialistischen Namensgebungen und eine sozialistische Eheschließung statt. Vorausgegangen waren seit 1955 Versuche einer Strukturierung durch die SED-Bezirksleitung Frankfurt/Oder über die SED-Kreisleitung bis zum Rat der Stadt Stalinstadt.[17] Nachverfolgen lässt sich dabei die pragmatische Modifizierung der Organisation der Feiern. Ausgehend vom freiwilligen Engagement eines Komitees aller Massenorganisationen (Bezirksleitung) richtet die Stadt schließlich eine Planstelle bei der Abteilung Kultur ein. Seit März ist dort Helmut Kroll als „Stellvertreter des Beauftragten für Personenstandswesen“ bzw. „Sprecher des Rates der Stadt“ für die Durchführung sozialistischer Feiern in Stalinstadt verantwortlich. Er hatte die Ansprachen zu halten, der Rat der Stadt gestaltete das Trauzimmer, bezahlte Kroll, Urkunden und Geschenke für die Feiernden. Erstmals hatte sich hier durch Kroll der Staatsapparat ganz klar positioniert, indem er die Feierlichkeiten unterstützte und offiziell an eine kommunale Stelle anband. Als nach dem V. Parteitag die Arbeitsmethoden Stalinstadts sehr gefragt waren, verfasste Kroll das vorliegende, eindeutig atheistisch ausgerichtete Dokument. Das Vorgehen erregte Aufsehen. Nach Außen vermittelte das Dokument: der Staat führt die sozialistischen Feiern durch; die Stoßrichtung ist eine eindeutig atheistische, gegen die Kirchen gerichtete. Beide Eindrücke will man jedoch offiziell vermeiden. Die Kritik aus dem MdI fällt nicht nur auf den Rat der Stadt zurück, sondern verbietet auch weitere Einstellungen von Beauftragten für andere Kreise. Kroll, der seine Feieranleitung ganz an den ideologischen Implikationen des V. Parteitages ausgerichtet hatte, war mit seiner Einbindung staatlicher Stellen und einem offensiven Atheismus zu weit gegangen. Im Oktober 1959 wurde er aus Amt und Partei entfernt (Ironie des Schicksals: wegen Vergehens gegen die „Zehn Gebote der sozialistischen Moral“!) und die staatliche Ordnung in Stalinstadt wieder hergestellt. Die Zuständigkeiten von Krolls Nachfolger wurden in dem Maße geändert, dass eine Initiative staatlicher Organe im Hinblick auf die sozialistische Feiern nicht mehr nachweisbar war. Inhaltlich unterschieden sich die Feiervorschläge kaum von denen aus Rostock oder Neubrandenburg. Diese waren aber im Gegensatz zum Stalinstädter Dokument weitgehend Interna geblieben.

Aufgrund der großen Aufmerksamkeit in der westlichen Presse und der Reaktion der beiden Kirchen sah sich der Herrschaftsapparat nun zu einer Korrektur der politischen Linie der Feiern veranlasst. Überspitzungen sollten eingeschränkt und vorherrschender „Wildwuchs“ vermieden werden. Dabei wollte man vor allem die gesellschaftlich-politische Bedeutung der Feiern vereinheitlichen, was zuerst hieß, eine offen atheistische Ausrichtung zu verhindern, und so auch die religiös gebundene Bevölkerung in ein Bekenntnis zum Sozialismus einzubeziehen. Der Staatsapparat sollte dabei nur im Hintergrund agieren. Ab 1959 erarbeitete schließlich die Abteilung Innere Angelegenheiten beim Ministerium des Inneren (MdI) Empfehlungen zur Durchführung sozialistischer Feiern, die dem ZK der SED übermittelt und, dort gebilligt, auf verschiedenen Wegen an die örtlichen Organe auf Bezirks-, Kreis- und Stadtebene verteilt wurden. Die „Empfehlung für die Durchführung von Namensweihen“ sollte vor allem dem Eindruck entgegentreten, dass es sich bei der Namensweihe um einen Ersatz für die religiöse Taufe handle.18 Vielmehr soll auch bereits getauften Kindern diese Feier möglich sein. Die Bildung offizieller Kommissionen sei zu vermeiden, Betriebe und Massenorganisationen sollen die Feiern ausgestalten.[19] 1960 wird die Empfehlung vom ZK der SED gebilligt, 1960 eine „Empfehlung zur sozialistischen Eheschließung“, 1961 die „Empfehlung für Trauerfeiern sozialistischen Inhalts“; alle drei Empfehlungen werden auf staatlicher Ebene an die Kreise weiter gegeben.[20] Dem Idealbild von autoritärer Herrschaft müssen nun die Brüche der Realität entgegen gestellt werden.

Idealvorstellungen des eifrigen Stalinstädter Genossen und der zentralen Weisungen zur Regulierung der Feiern lassen noch keine Wirklichkeit der sozialistischen Feiern in den 60er Jahren konstruieren. Begeben wir uns in das Innere des Herrschaftsapparates, treten vielfältige Bruchlinien zu Tage. Obwohl die Feiern von gesellschaftlichen Organisationen getragen werden sollten, übertrug schon 1961 der Staatsrat der Abteilung Personenstandswesen des MdI die Verantwortung. Dort und auf den unteren staatlichen Ebenen wartete man auf das Engagement der Betriebe. Unklarheiten in der Organisationsstruktur, fehlende Finanzmittel und die Zurückhaltung der Partei führten schon Anfang der 60er Jahre zu einem Rückgang der Feiern. Eine Eingabe an das ZK der SED von 1966 gibt Einblick in diese Probleme: „Der Mentalität unserer Menschen Rechnung tragend haben die Eltern das Bedürfnis in einer Familienfeier die Namensgebung durchzuführen. Und hier beginnt das Dilemma. Die BGL des Betriebes schickt den Antragsteller zum Stadtbezirk, Abteilung Personenstandswesen. Diese wiederum behaupten die BGL des Betriebes sei verantwortlich. (...) Viele Eltern werden auf Grund der bestehenden Praxis abgestoßen, denn einmal bekommt jeder die Lauferei von einer zur anderen Stelle satt. Noch dazu man sich letztlich als Bettler fühlt (...).“[21] Nicht nur wurden die sozialistischen Feiern oft dem Selbstlauf überlassen, sondern auch ihre finanzielle Absicherung erwies sich bald als Problem. Hatten die offiziellen Feierempfehlungen auf die finanziellen Möglichkeiten vor Ort verwiesen, so war es besonders den Betrieben kaum möglich die Gelder aufbringen zu können. Die finanzielle Unterstützung für die Feiern war in den Betriebskollektivverträgen festgelegt – jedoch reichte das Geld des Kultur- und Sozialfonds nicht aus, so dass die Betriebe regelmäßig zuzahlen mussten. Das Desinteresse auf Durchführung der Feiern scheint maßgeblich mit der materiellen Mehrbelastung der Betriebe zusammen zu hängen. Das Kabinett für Kulturarbeit musste an den Bundesvorstand des FDGB melden: „Die Teilnahme an sozialistischen Namensgebungen und sozialistischen Eheschließungen geht zurück, weil die Betriebe dafür nicht in der erforderlichen Weise werben. Grund: Pro Feier kostet es etwa 300 MDN, die die Betriebe nicht ständig ausgeben können.“[22]

Mit der Herausgabe einheitlicher Empfehlungen für sozialistische Feiern setzte ab 1961 eine halbjährliche Datenerhebung durch das MdI ein. Bis 1964 sind so Daten aus den einzelnen Bezirken nachvollziehbar. Dann aber kam es zu einem Konflikt zwischen dem Ministerium und der Zentralverwaltung für Statistik, die die Genehmigung über Datenerhebungen zu geben hatte.[23] Man bemängelte ein prägnante Definition der Feiern, die zu pluralen Ausführungsformen und dadurch zu unsachgemäßer Statistik führe. Dies sowie die rückläufige Tendenz seit 1961, machten die Feiern sehr bald für die Statistik uninteressant. Der Vorgang führt zu einer weiteren Marginalisierung der Feiern.

Ein weiteres Beispiel innerhalb der Verwaltung beschreibt die bürokratischen Hürden. Zu den Namensweihen wurden Urkunden überreicht, die neben einem Leitspruch und einem Erziehungsgelöbnis Raum für Daten und Paten des Kindes ließen. Dem Wunsch einer Vereinheitlichung der Feiern folgend, wurden ab 1960 diese Urkunden vom MdI entworfen. Jedoch stieß der erste Entwurf nicht nur auf inhaltliche Kritik, sondern auch auf volkswirtschaftliche Schwierigkeiten, denn da die Urkunde nicht dem Standart entspricht, „... ergibt sich auch hier die Notwendigkeit entgegen dem Standart Mappen herstellen zu lassen, was auf Schwierigkeiten bei den Lieferanten stößt.“[24] Wegen genereller Probleme über die Zuständigkeiten einzelner Dienststellen zog sich die Herstellung einer neuen Urkunde dann bis 1968 hin, was – das Herstellen eigener Urkunden war verboten - aus einzelnen Kreisen Unmutsäußerungen nach sich zog.[25]

Seit der Herausgabe zentraler Empfehlungen an die Bezirke hielt man sich also im Ministerium mit organisatorischen Problemen auf. Zwar sammelte man Daten und Zustandsberichte aus den Bezirken – ohne daraus jedoch Konsequenzen abzuleiten. Erst im Juli 1964 sollte im Sekretariat Kurt Hager, also bei der Ideologischen Kommission am ZK der SED, eine Besprechung über die Probleme sozialistischer Feiern stattfinden. Die Vorgänge um dieses Treffen zeigen noch einmal die geringe ideologische Bedeutung, die den Feiern beigemessen wurde. Bereits 1962 war durch eine Arbeitsgruppe der Abteilung Personenstandswesen eine „Analyse über die Entwicklung der sozialistischen Feiern anlässlich der Geburt, der Eheschließung und des Todes“ erarbeitet worden.[26] Die Analyse konstatierte eine relativ hohe Beteiligung an Namensweihen (1962: 22,3 % aller Geburten) und sozialistischen Beerdigungen (1962: 18,9 %), wohingegen die Beteiligung an sozialistischen Eheschließungen mit 9,6 % sehr gering war. Aus dem ersten Exemplar wurden einige kritische Passagen der vox populi gestrichen, etwa die Bemerkung der FDJ-Kreisleitung Röbel über ihre Genossen, „daß sie ihre Kinder sowieso sozialistisch erziehen, so daß sie keine Feiern zur Namensweihe brauchen“. Bis 1964 wird ein grundsätzliches Treffen verzögert und findet dann schließlich im selben Jahr auf einer niedrigeren Ebene statt. Vom MdI aus war man in diesem Treffen bestrebt, einen erneuten Anstoß für die Einbindung gesellschaftlicher Organisationen zu geben. Neben FDGB und Nationaler Front sollten nun vor allem die Ideologischen Kommissionen der SED-Kreisleitungen mit diesen Aufgaben betraut werden. Erneut wurde nun dabei Mitte der 60er Jahre der Blick auf die Feieraktivitäten in der Sowjetunion, besonders die dortige Funktionsweise von „Hochzeitspalästen“ gerichtet.[27] Im Zug dieser ideologischen Neuorientierung und unter Einbezug der vom MdI bereits seit mehreren Jahren vorliegenden Analyse fand am 5.8.1964 eine Sekretariatssitzung des ZK der SED statt, als deren Ergebnis ein vertrauliches Rundschreiben an alle Bezirks- und Kreisleitungen der SED über die „Verbesserung der weltanschaulich-atheistischen Propaganda“ weitergeleitet wurde.[28] Im Zusammenhang mit Menschenbild, Moral und Ethik werden sozialistische Feiern als bewusstseinsbildend eingestuft; besonders ihre künstlerische Ausgestaltung sei nun zu verbessern. Folgerichtig wurde jetzt die Hauptverantwortung an den Feiern vom MdI an das Ministerium für Kultur (MfK) delegiert. Im Ergebnis einer nicht vorhandenen Kommunikation heißt es drei Jahre später: „Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 5.August 1964 wurde dem Ministerium für Kultur nicht übermittelt. Infolgedessen wurde die im Beschluß vorgesehene Arbeitsgruppe, deren Federführung dem Ministerium für Kultur übertragen war, auch nicht gebildet.“[29] Erst 1968 bildete sich am MfK schließlich im Auftrag der Kulturabteilung des ZK eine Arbeitsgruppe für „Fest- und Feiergestaltung“, die auch Vertreter des Innenministeriums, der Gewerkschaft, des Frauenbundes und des Personenstandswesens umfasste.

Mit der Möglichkeit der Form einer sozialistischen Eheschließung stieß man auch aus rechtlicher Sicht an seine Grenzen. Das Personenstandsgesetz von 1966, welches festlegte, dass die Eheschließung grundsätzlich auf dem Standesamt zu erfolgen habe, erschwerte sozialistische Eheschließungen in Betrieben oder Kulturhäusern, wie es das Familiengesetzbuch von 1965 als Möglichkeit offen gehalten hatte. Nicht nur diese zweideutige Rechtssituation, sondern auch kleinbürgerliche Vorstellungen über eine Eheschließung machten die neu propagierte Form wohl vielen suspekt. Selbst Walter Ulbricht ist es dann doch zuviel des Guten; in der Sitzung des Staatsrates zum neuen Personenstandsgesetz macht er deutlich: "Ich bin für eine staatliche Ordnung. Ein Standesamt ist ein Standesamt und kein Verein und kein Klub. Eine Ehe wird im Standesamt geschlossen und nirgend anders. So ist die Sache. Ob ihr nachher im Klub Hochzeit feiert, das könnt ihr machen, wie ihr wollt. Aber die Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen."[30] Gesagt - getan. Zwar versuchte man am MdI durch ein Ergänzungsgesetz die Möglichkeiten standesamtlicher Eheschließungen außerhalb des Standesamtes festzulegen, aber sozialistische Eheschließungen wurden damit faktisch marginalisiert. Die Differenzen über die Durchführung von sozialistischen Feiern verliefen nicht nur zwischen einzelnen Dienststellen, sondern offensichtlich auch zwischen der Partei und ihrem obersten Genossen.

Zu fragen ist aber nun weiterhin nach einer Positionierung der DDR-Bürger zu diesem alternativen Feierangebot. Während der zuständige Referent der Abteilung Personenstandswesen, Günter Queck, in einem zusammenfassenden Artikel die sozialistischen Feiern als Bedürfnis der Bevölkerung nach neuen Familienfeierlichkeiten charakterisiert[31], die bereits ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens geworden seien, so sprechen doch Statistiken und Eingaben eine andere Sprache. Was Queck hier als Negativbeispiel von einem Betriebsleiter aus Halle berichtet - "Wenn der Staatsapparat sozialistische Feiern veranstalten will, dann soll er es selbst tun" und "Der Staatsapparat soll uns Geld zur Verfügung stellen, wir brauchen unsere Mittel zur Technisierung" - , findet sich in den Akten häufig. Neben mangelnder Organisationsstruktur und nicht vorhandenen finanziellen Mitteln, fehlte aber auch in weiten Bevölkerungsteilen das Bedürfnis an diesen Feiern generell oder es bestanden Wünsche nach anderen Feierformen, die hier nicht bedient werden konnten.

Vergleicht man die vorhanden Statistiken aus den einzelnen Kreisen und Bezirken wird deutlich, dass sich besonders die sozialistischen Eheschließungen bereits Anfang der 60er Jahre auf sehr niedrigem Niveau einpendelten. Idealiter sollten diese Feiern im Betrieb oder Kulturhaus als quasi dem Kollektiv verpflichtendes Ehe- und Lebensversprechen vollzogen werden. Doch von den 11,8 % der 1963 im Bezirk Halle überhaupt durchgeführten sozialistischen Eheschließungen fanden 67 % im Standesamt, 15,8 % im Betrieb und 17,2 % in anderen Einrichtungen statt.[32] Ihrem eigentlichen Kennzeichen, einer im Arbeits- bzw. Gesellschaftszentrum (Betrieb oder Kulturhaus) vollzogenen öffentlichen Verpflichtung gegenüber den Prämissen der neuen sozialistischen Gesellschaft, der Unterstellung privater Beziehungen unter die richtende Instanz des Kollektivs und der damit verbundenen Auflösung der in der verborgenen Privatheit stattfindenden Feierkultur, entzogen sich die meisten. Tatsächlich wurde die sozialistische Eheschließung also zu einer von der standesamtlichen Trauung kaum zu unterscheidenden Feierform. Die ideologischen Elemente wurden vernachlässigt, die Feierlichkeit des standesamtlichen Aktes jedoch eingefordert. Wie man am MdI bemängelte, wurden „sozialistische Feiern ausschließlich als Ersatz für religiöse Riten betrachtet, ohne ihre große Bedeutung für die sozialistische Bewußtseinsbildung zu erkennen“.[33] Dem geringen Erfolg sozialistischer Eheschließungen geschuldet, begann man die gesonderten Feiern aufzugeben. Statt dessen sollte nun einfach jede vollzogene Eheschließung einen „sozialistischen Charakter“ haben. Seit den 70er Jahren reorganisierte man in diesem Sinne das Personenstandswesen und war damit weit erfolgreicher.

Von einem Großteil der Teilnehmer wurde die sozialistischen Feiern als Alternative zu den religiösen Riten wahrgenommen; die rituelle Feierlichkeit stand dabei im Vordergrund. Von mir Interviewte haben diesen Aspekt sehr stark betont. So hatte sich Familie H. 1960 für eine sozialistische Eheschließung im Haus der DSF Fürstenwalde entschlossen, weil nur noch ein Ehepartner der Kirche angehörte. Eine einfache standesamtliche Trauung war für Frau H. keine Alternative: „Und nur standesamtlich war mir nicht feierlich genug. Ich hab‘ ja auch standesamtliche Eheschließungen bei ehemaligen Kollegen mitgemacht, die war’n dann in zehn, fünfzehn Minuten, war’n die wieder draußen und das war mir nicht feierlich genug. (...) Und hatte dann mal eine sozialistische Eheschließung bei einem ehemaligen Kollegen miterlebt, die recht feierlich war, und da haben wir uns dann entschlossen sozialistische Eheschließung zu machen.“[34] Diese Feier sei „wie die kirchliche und standesamtliche Trauung in einem“ gewesen. Der Feierraum war zwar mit dem 9. Gebot der Ulbrichtschen Moralgesetze „Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten“ ausgeschmückt, von Familie H. wird dies jedoch als weltanschaulich neutrales Wertegebot qualifiziert. Beide Ehepartner, volkskirchlich sozialisiert und Anfang der 50er Jahre konfirmiert, kamen mit dem Pfarrer der Stadt schlecht zurecht. Dies und die negativ erinnerten kirchlichen Trauungen in der damals wenig feierlichen Domnotkirche der Stadt mögen ein weiterer Entscheidungsgrund für eine sozialistische Feier gewesen sein. Besonders die Familie von Herrn H., die sich weiterhin der Kirche zugehörig fühlte, übte im Vorfeld der Trauung gewaltigen Druck auf das Paar aus. Die Eheschließung fand sozialistisch statt, aber als dann drei Kinder geboren waren, wurden diese in Thüringen, wo Herr H. seit seiner Jugend eine persönliche Bindung an einen Pastor hatte, getauft. Herr H.: „Ich muß ganz ehrlich sagen, äh, wenn’s nur nach mir gegangen wäre, hätt‘ ich’s nicht unbedingt machen brauchen, die Taufe, aber es war halt doch so’n bißchen Referenz an die Eltern. Die Eltern legten da großen Wert drauf.“ Als ganz selbstverständlich wird empfunden, dass die Kinder später an der Jugendweihe teilnahmen. Am Beispiel der Familie H. wird deutlich, dass das sozialistische Bekenntnis der Feiern nicht im Vordergrund stand, sondern vor allem die Inszenierung, die Feierlichkeit, von Bedeutung war. Dabei wurden die Feiern an den bekannten kirchlichen Riten gemessen. Einen Ersatz für die kirchliche, und das meint die rituelle Form, erwarteten sich die, die wie Frau H. durch einen Kirchenaustritt vom Ritenangebot der Kirchen ausgeschlossen waren. Dass man dabei jedoch auch relativ problemlos zwischen weltlichem und kirchlichem Ritenangebot wechseln konnte, verdeutlicht Familie H. ebenfalls. Die volkskirchliche Tradition der älteren Generation, die familiär bestimmte Erwartungen an ihre Kinder weitergab, hemmte ein schnelles Ansteigen sozialistischer Feiern. Das Bedürfnis nach einem feierlichen Rahmen, und das macht Familie H. immer wieder deutlich, konnte eine standesamtliche Trauung zu diesem Zeitpunkt nicht befriedigen.[35] Durch die Rezeption der sozialistischen Eheschließung als rituelles Feierangebot, blieb das ideologische Moment einer „sozialistischen Bewußtseinsbildung“ sekundär.

Auch bei den Namensweihen sah man sich ähnlichen Problemen gegenüber. Zu den Vorbehalten der Eltern gegenüber der Aufgabe des privaten Feierraumes traten die Betriebe, denen die Verantwortung für die Durchführung nicht recht war. Denn sie hieß: zusätzliche Organisation, zusätzliche Aufgaben und Ausgaben, zusätzliche Wochenendarbeit. In fast allen Bezirken konstatierte man die mangelnde Initiative von Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen, die dazu führte, dass die Feiern nahezu ausschließlich auf Standesämtern durchgeführt wurden.[36] Obwohl im Zuge des V. und VI. Parteitags und der sozialistischen Brigadebewegung die Verknüpfung von Leben und Arbeiten nach neuen Moralvorstellungen ideologisch vorgeben war, lehnte noch 1963 z.B. der VEB Ingenieur-Hochbau Berlin Feiern zur Namensweihe mit der Begründung ab, dass daraus keine Festigung der Beziehungen zwischen Werktätigen festzustellen sei.[37] Die in den Kultur- und Sozialfonds der Betriebe einkalkulierten Finanzen reichten zwar für kleine Präsente, nicht jedoch für die eigenständige Gestaltung einer Feier aus. Wo, um solche Feiern zu initiieren, der Prämienfond gekürzt wurde, kam es zu offener Ablehnung.[38] War auf die Betriebe wenig Verlaß, so bedeutete es faktisch das Ende für die Feiern, wenn sich der Staatsapparat tatsächlich (wie es ja festgelegt worden war) aus der Organisation zurückzog. So beschlossen z.B. folgerichtig 1965 die Berliner Standesämter, dass sie weder Namensweihen durchführen, noch die Räume zur Verfügung stellen werden.[39] Große Berliner Betriebe wie VEB Asepta, Goldpunkt oder das Neue Deutschland lehnten die Durchführung aber ebenfalls ab; zwei von 30 angesprochenen Betrieben fanden sich in Berlin-Friedrichshain gerade noch dazu bereit. Kollektive Feierformen blieben, wenn auch von der Presse aufgebauscht[40], die Ausnahme.

Dass in der Wahrnehmung sozialistischer Feiern ein Ersatz für die fremd gewordenen kirchlichen Riten gesucht wurde, macht auch das Verhalten zu den sozialistischen Bestattungen deutlich. Probleme auf dem Gebiet des weltlichen Bestattungswesens ließen noch in den 60er Jahren ältere Konfessionslose wieder in die Kirchen eintreten. So heißt es beispielhaft aus einem Erzgebirgskreis: „Zur Zeit besteht ein derartiger Mangel an Grabrednern für Trauerfeiern sozialistischen Inhalts, daß Bevölkerungskreise, die die Absicht haben aus der Kirche auszutreten, dies nicht tun, weil sie befürchten, daß sie kein würdiges Begräbnis nach ihrem Ableben haben.“[41] Bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Grabrednern, die sich aus Arbeitskollegen, Parteigenossen, Gewerkschaftern oder Vertretern gesellschaftlicher Organisationen rekrutieren sollten, blieb man vor allem auch erfolglos, weil es keine befriedigende Regelung für deren finanzielle Entschädigung gab. Berufliche bzw. hauptamtlich für die staatlichen Organe tätige Grabredner, die für die sogenannten weltlichen Bestattungen zuständig waren, sollten auf keinen Fall für sozialistische Bestattungen zuständig sein, da das dem gesellschaftlichen Charakter dieser Feiern widerspräche. Die Anteilnahme des Kollektivs – und eines Repräsentanten als Trauerredner – sollte jenseits von bezahlter Berufsprofessionalität stehen.

Die halbherzige Zentralisierung sozialistischer Feiern endete Mitte der 60er Jahre zunehmend in Desinteresse aller Organisatoren. Bezeichnenderweise enthielt auch der vom Staatsrat der DDR am 30.11.1967 verabschiedete Beschluss über „Die Aufgabe der Kultur bei der Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft“ keine Impulse für eine eigens ausgeprägte Feierkultur. Dennoch wurde auf Veranlassung des ZK der SED ab 1968 eine Arbeitsgruppe Fest- und Feiergestaltung am Ministerium für Kultur beauftragt, eine Neuordnung sozialistischer Feiern zu erstellen. Stellte die Ablösung Walter Ulbrichts als 1. Sekretär der SED 1971 durch Erich Honecker ein machtpolitische Zäsur dar, so setzte der VIII. Parteitag der SED vom Juni gleichen Jahres auch neue Akzente auf kulturpolitischem Gebiet. „Hebung des Lebensniveaus“ hieß die Zauberformel, um dem Menschen eine Entwicklung zur allseitigen Persönlichkeit zu ermöglichen. Ein weiter Kulturbegriff richtete nun das Interesse auf die Kultur der Arbeit, der Umwelt, der Freizeit, der menschlichen Beziehungen; damit erfolgte eine Neubewertung des Alltags und des Phänomens sogenannter Massenkultur. Der Kulturbegriff umfasste dabei Lebensweise (sozialistische Moral, Verhaltensformen, Vorstellungen, Denkweisen und objektive Komponenten), Persönlichkeitseigenschaften und die sozial und historisch bestimmten Lebensbedingungen. Maßgeblich für die ideologisch Neubestimmung von Kultur war ein Referat Kurt Hagers auf der 6. Tagung des ZK der SED 1972 über die Kultur der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, die eine neue Etappe der „Kulturrevolution“ einläutete. Diese sozialistische Kulturrevolution sollte sich demnach auf alle Lebensbereiche beziehen, also eine Änderung der Lebensbedingungen, der Lebensweise, der Persönlichkeitsentwicklung und eine Heranführung der Massen an kulturelle Errungenschaften beinhalten.[42] Feste und Feiern erhielten nun eine hervorgehobene Position im Konzept der „Lebensweise“, das den Blick auf den Alltag richtete. Unter dem Schlagwort von „Fest- und Feiergestaltung“ erlebten neben Festen und Feiern des Arbeitsalltages und traditionellen Volks- und Heimatfesten auch die nun sogenannten „Feiern aus persönlichem Anlaß“ eine Renaissance. Der ideologische Gehalt der Feiern sollte gestärkt und mit Hilfe emotionaler Elemente transportiert werden. Ein Politbürobeschluss des ZK der SED vom 18.5.1977 über die „Aufgaben der Agitation und Propaganda“ hatte diese politische und weltanschauliche Ausrichtung auch auf die „Feiern aus persönlichem Anlaß“ bezogen. Durch die Betonung des emotionalen Elements bei Festen und Feiern öffnete man sich jetzt auch der Frage, welche neuen Symbolhandlungen für die Feiern von Bedeutung sein könnten; einmal, um „überlebte Sitten“ zu überwinden, zum anderen, um eine Einbindung der Bürger in ihren Staat zu erzielen. Unter Kulturtheoretikern war man zu der Einsicht gelangt, dass neben Traditionen der Arbeiterklasse auch solche der Volkskultur und des Familienlebens rezipiert wurden. Besonders die in Familien traditionell herausgebildeten Elemente sollten in Zukunft besser beeinflusst und gesteuert werden.

Damit reagierte man auf die Situation, wie sie sich schon in den 60er Jahren andeutete: Die Feiern waren von Anfang an einer starken Tendenz zum Privaten ausgesetzt. Wer die sozialistischen Feierformen adaptierte, vollzog sie größtenteils im Familienkreis, nicht im Kollektiv. Auch bei den Organisatoren setzte sich bald die Erkenntnis durch, dass der kollektive Ansatz eine Ursache für die stagnierenden Teilnehmerzahlen sein könnte. Die damals zuständige Abteilung des Ministeriums für Kultur schlug vor, „mehr den familiären Charakter zu wahren und solche Feiern individuell durchzuführen“.[43] Dieser Ansatz sollte nun theoretisch und praktisch untermauert werden. Dennoch stellte man weiterhin mit Besorgnis fest, dass „Tendenzen eines Rückzugs ins Private, einer Reduzierung des Lebensanspruches und Abstinenz gegenüber gesellschaftlichen Problemen“[44] nicht mehr zu übersehen seien. Auch die zunehmende Materialisierung der Feste benannte man nun offen als problematisch.

Die durch die Neuakzentuierung eines weiten Kulturbegriffs einsetzende Beschäftigung mit einer Kultur des Feierns schlug sich seit den 70er Jahren in der wissenschaftlichen Verankerung in drei Institutionen nieder. Beim 1976 beim Kulturbund der DDR neu strukturierten Zentralen Fachausschuß Kulturgeschichte/Volkskunde (ZFA) und im seit 1968 so genannten Bereich Ethnographie der Humboldt-Universität rückten Fragen von Kultur und Lebensweise in den Mittelpunkt; „Alltag“ wurde zur Grundkategorie volkskundlicher Forschungen. In diesem Rahmen widmete man sich der Untersuchung von „Feier- und Festgestaltung als Bestandteil der sozialistischen Lebensweise“, besonders der „Untersuchung des Familienbrauchtums (Geburtstag, Namensgebung, Schulanfang, Jugendweihe, Eheschließung, Bestattung...)“.[45] Es ging nun nicht mehr vordergründig darum, neue sozialistische Formen zu propagieren, sondern Traditionsmuster und Bedürfnisse zu erklären und unter Umständen für neue Formen zu nutzen. Über den Leiter des ZFA, Prof. Wolfgang Jacobeit, ergaben sich sowohl Verbindungslinien zur Akademie der Wissenschaften, als auch zur Universität, wo Jacobeit seit 1970 lehrte. Mit einer Vielzahl von studentischen Arbeiten wurde hier das Modell der Kultur- und Lebensweise mit Forschungsinhalten gefüllt. Seit 1980 wurde das „Familienbrauchtum“ zum Semesterschwerpunkt erhoben und Feldforschungen zu „Hochzeiten in Berlin“ (1981f.), „Jugendweihe“ (1984f.) oder „Festen Berliner Bauarbeiter“ (1986) sowie zu allen anderen Familienfesten initiiert. Ab 1986 wurde von Ute Mohrmann, Nachfolgerin Jacobeits auf dem Lehrstuhl, das studentische Forschungsprojekt „Sitten und Bräuche im Lebenslauf des DDR-Bürgers“ begründet.

Was an diesen beiden Institutionen an Erkenntnissen gewonnen wurde, sollte in Zusammenarbeit mit dem Zentralhaus für Kulturarbeit (ZfK) in Leipzig ausgewertet werden und in methodische Anleitungen einfließen, die der Bevölkerung das richtige Feiern aufzeigen sollten. Das ZfK wurde 1952 als „Zentralhaus für Laienkunst“ gegründet, 1954 als „Zentralhaus für Volkskunst“ weitergeführt und 1962 schließlich in „Zentralhaus für Kulturarbeit“ umbenannt.[46] Direkt dem Ministerium für Kultur unterstellt, sollte das ZfK vor allem Konzepte und Methoden für Volkskunst und Klubarbeit entwickeln und Kulturfunktionäre aus- und weiterbilden. Ab 1970 wurden von diesem Institut in loser Folge die „Jedermann-Reihe (Anregung für Fest- und Feiergestaltung und für individuelle künstlerische Betätigung)“ herausgegeben. Hier erschienen bis Mitte der 80er Jahre methodische Anleitungen zu allen lebenszyklischen Feiern.[47] Ziel jedes Heftes sollte es sein, „die Familie als Glied, als Bestandteil der sozialistischen Menschengemeinschaft bewußt zu machen. Es gibt neue Bedürfnisse. Wir wollen sie befriedigen, fördern und neue Bedürfnisse wecken.“[48] Ab 1980 wurde hier in der Arbeitsgruppe „Fest- und Feiergestaltung“ eine Klassifizierung und Charakterisierung von Festen und Feiern vorgenommen. In einer auf würdige Weise gestalteten lebenszyklischen Feier solle der Einzelne sein „Verhältnis zur sozialistischen Gesellschaft in einer ganz konkreten Situation [erfahren] ... Dadurch werden wesentliche Erkenntnisse weiterentwickelt, Überzeugungen und Haltungen verstärkt.“[49] Auf „sinnbildhaft – anschauliche Weise [sollen] weltanschauliche, ethische und ästhetische Werte des Sozialismus vermittelt“ werden.[50] Inwieweit zeigten diese theoretischen Überlegungen nun aber Erfolge in der Praxis?

Die Feiern zur Namensweihe gingen in den 70er und 80er Jahren stark zurück. Nicht nur mangelnde Organisationsstrukturen und fehlende finanzielle Mittel, sondern auch die Tatsache, „daß für die Eltern überhaupt keine Notwendigkeit besteht zu solch einer Feier, da ihr Kind bereits unmittelbar nach der Geburt standesamtlich eingetragen wird und dieser Vorgang damit abgeschlossen ist“[51], waren dafür die Ursache. Die Durchführung von Namensweihen hing maßgeblich vom Engagement einzelner Standesämter ab. Die Zahlen blieben relativ stabil, wo es die Möglichkeit gab, in kleinen Gruppen oder einzeln pro Familie solch eine Feier durchzuführen. Teilnehmende waren vor allem solche Personen, die diese Feiern aus ihrem Bekanntenkreis kannten oder die bewusst eine Alternative zur christlichen Taufe suchten. Auf jeden Fall war eine gehörige Eigeninitiative erforderlich, da für die Feiern nicht geworben wurde. Am Beispiel der untersuchten erzgebirgischen Kleinstadt O., wo es über Jahre ein funktionierendes Ritual gab, lässt sich nachvollziehen, dass die Taufe ganz stark in Motivation und Vollzug den Bezugspunkt bildete. Die Eltern, die für ihr Kind die Namensweihe vollziehen wollten, füllten im Standesamt einen Anmeldebogen aus, bestimmten Paten und legten in einem Gespräch mit dem Standesbeamten den Ablauf der Feier fest. Mit Orgelmusik, Ansprache, Patenverpflichtung und Leitspruch, den das Standesamt für das Kind aussuchte, sind Elemente der Feier genannt, die eindeutig auf Vorbilder der christlichen Taufe rekurrieren. Dem verantwortlichen Standesamt lag daran, „die Feier gleichwertig zur Taufe zu gestalten“.[52] Zwar gelobten Eltern und Paten das Kind „im Geiste des Friedens, der Völkerfreundschaft und zur Liebe zu unserer Heimat zu erziehen und ihm eine glückliche Zukunft im Sozialismus zu sichern“[53], aber dieses nur vor dem Standesbeamten abgelegte Versprechen verschwand deutlich hinter der familiären Ausrichtung der Feier. Die methodische Anleitung des ZfK „Sei willkommen, Kind. Empfehlungen für die Namensweihe“, 1974 erschienen, machte deutlich, was diese Feiern eigentlich sein sollten: eine Feier, die die Gesellschaft für ihre Eltern ausrichtet, in der die Fürsorge des sozialistischen Staates zum Ausdruck komme, eine Bestätigung der Eltern und Paten den in der Verfassung festgeschriebenen Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Tatsächlich traten jedoch die politischen Implikationen in den Hintergrund bzw. wurden hingenommen und die Feiern zogen sich immer mehr in den privaten Feierraum zurück. Auch eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung 1973 durchgeführte Studie[54] weist in diese Richtung: Von den 77 % der Jugendlichen, die allein die Jugendweihe durchgeführt hatten (d.h. nicht parallel die Konfirmation) und die Taufe explizit ablehnten, stimmten nur 60 % der Namensweihe zu. 12 % lehnten sie ganz ab und 28 % hatten sich noch gar keine Gedanken über diese Feier gemacht. Besonders die relativ hohe Gruppe der letzten Nennung repräsentiert deutlich die größer werdende Gruppe derjenigen, die ganz auf die Teilnahme an einem der Rituale verzichtete bzw. familiäre Formen dafür fand.

Nach dem früh offensichtlich gewordenen Scheitern sozialistischer Eheschließungen, setzte seit den 70er Jahren eine Neuakzentuierung der standesamtlichen Trauung ein. Im Zusammenhang mit einem Ministerratsbeschluss vom 28.8.1975 „Über die Situation und Arbeitsweise der Standesämter“ vollzog sich eine Reorganisation der Aufgaben und Strukturen der Standesämter. Eine von der Arbeiter- und Bauerninspektion im Vorfeld des Beschlusses durchgeführte Überprüfung der Standesämter stellte fest, dass die Eheschließungen „unter Bedingungen vorgenommen werden, die der Repräsentanz unseres sozialistischen Staates widersprechen“.[55] Es fehlte an geeigneten Räumlichkeiten, Musikinstrumenten, Tonband- und Schallplattengeräten. Die kirchliche Trauung in Weiß blieb in ihrer Feierlichkeit unerreicht. Dabei war sie in weiten Bevölkerungskreisen das Idealbild einer Trauung. Die schon erwähnte Studie des Zentralinstituts für Jugendforschung von 1973 stellte beachtliche Zustimmung der Jugendlichen zur kirchlichen Trauung fest – vor allem wegen des besonders festlichen Rahmens der Feier. Mit dem Ministerratsbeschluss von 1975 sollten nun nicht nur die materiellen Ausstände aufgehoben werden, sondern auch sozialistische Traditionen und Bräuche gefördert werden. Verzichtete man nun auf den Anspruch einer Trauung im Kollektiv, so sollte sich doch das Brautpaar mit dem Niederlegen von Blumen an Denkmälern und Gedenkstätten nach der Eheschließungszeremonie in die sozialistischen Traditionslinien eingliedern und ein öffentliches Bekenntnis ablegen. Dieser Brauch blieb – anders als in der Sowjetunion – eine Einzelerscheinung. Dagegen zeitigte die Intention, jede standesamtliche Eheschließung als sozialistisch zu definieren und so den juristischen Vollzug mit einer sozialistischen Feier zu verschmelzen, ihre Erfolge. Das Methodenheft des ZfK „Hochzeit machen“ (1972) betont nun schon ganz selbstverständlich die Emotionalität und Feierlichkeit, die diese Feier auszuzeichnen habe. Mit langem weißen Brautkleid, Schleier, Ringwechsel, Blumenstreukindern, Spalierbildung, Teilnahme von Gästen an der Zeremonie adaptierte man Formen der kirchlichen Brauchformen, die zur Akzeptanz der weltlichen Form beitrugen. Die gescheiterte kollektive sozialistische Eheschließung vernachlässigend, konzentrierte man sich nun also auf den juristisch verpflichtenden Akt der Eheschließung, baute ihn zu einer eigenen feierlichen Zeremonie aus und konnte so nun auch Bevölkerungsteile auffangen, die bisher aus rein emotionalen Bedürfnissen zu einer kirchlichen Trauung tendiert hatten. Die standesamtliche Trauung machte seit diesem Zeitpunkt vermehrt den kirchlichen Ritus überflüssig. Die Forschungsgruppe „Wissenschaftlicher Atheismus“ um Olof Klohr (Rostock) konnte 1981 einen Rückgang der kirchlichen Eheschließungen konstatieren. Das für die Forscher nicht ganz so positive Ergebnis in den ländlichen Regionen der DDR wurde u.a. auf die nicht befriedigend vorhandenen Standesamtsräume und ihre ärmliche Ausstattung zurückgeführt.[56]

Auffällig ist, dass Trauerfeiern in den Konzeptionen von Festen und Feiern kaum mehr Beachtung fanden. Zwar erschienen in Verantwortung des ZfK zwei methodische Anleitungen, aber Reflexionen über Probleme der Trauerfeiern sucht man vergeblich.[57] Im Sprachgebrauch wurde die sozialistische Bestattung durch den Terminus „weltliche Feier“ ersetzt. Eine Musterfriedhofsordnung für die kommunalen Friedhöfe aus dem Jahr 1967 vereinheitlichte die organisatorischen Fragen der konfessionslosen Begräbnisse, konnte aber die kulturelle und rituelle Dimension weltlicher Bestattungen nicht ansatzweise füllen. Problemverstärkend wirkte zudem auch die Verstaatlichung kleiner privater Bestattungs- und Fuhrunternehmen. In Berlin verringerte sich z.B. die Zahl von 70 Dienstleistern 1963 auf 8 Betriebe 1984.[58] Neben dem Mangel an Arbeitskräften im kommunalen Bestattungswesen, blieb das Problem schlecht qualifizierter Redner bestehen, obwohl weltliche Redner sich seit ca. 1975 an Betriebsakademien qualifizieren und Lizenzen erwerben mussten. Diese Tatsache spiegelt sich vor allem darin wider, dass die Zahlen sogenannter Beisetzungen „in Stille“, d.h. Beisetzungen unter Verzicht auf die feierliche Ausgestaltung durch einen Redner, ständig im Anstieg begriffen waren. An manchen Orten rangierten die stillen Beisetzungen an zweiter Stelle hinter den kirchlichen. Im Vergleich zu allen anderen kirchlichen Riten zeigten kirchliche Bestattungen eine hohe Stabilität. Die Forschungsgruppe „Wissenschaftlicher Atheismus“ musste feststellen, dass z.B. in der Stadt Rostock Taufen, Konfirmationen und kirchliche Trauungen weit unter 10 % lagen, aber noch 30 % aller Bestattungen nach kirchlichem Ritus vollzogen wurden; im Landkreis Malchin lag die Marke sogar bei 50 %.[59] Unter den weltlichen Bestattungen fanden schließlich 1981 11 % als stille Feiern statt.[60] Weder wurde also der Staat seiner Bevölkerung, die zu einem Großteil keine kirchliche Bestattung mehr begehrte, durch ausreichende Angebote gerecht, noch konnte die inhaltliche Aussage und Gestaltung routiniert durchgeführter Bestattungen überzeugen. In Rostock führten zwei Redner 50 % aller Bestattungen durch. Von sozialistischen Feiern sprach niemand mehr. Gefordert wurden sie erneut, als 1984 die stillen Beisetzungen republikweit auf 20,8 % angestiegen waren.[61] Obwohl die Dominanz der Kirchen im Bestattungswesen ungebrochen schien, mangelte es doch an methodischen Überlegungen und Handreichungen für weltliche Redner. Erstmals unternahm 1979 das Institut für Kommunalwirtschaft in Dresden mit einer Schrift „Weltliche Bestattungsfeiern“ den Versuch, Musterreden für die Praxis zu reichen. Das es bisher auf diesem Gebiet zu einigen Kuriositäten gekommen war, lässt sich aus den Hinweisen, für einen Genossen eigne sich weder ein „Ave Maria“, noch ein „So nimm denn meine Hände“ als musikalische Umrahmung, erahnen. Andererseits blieb das christliche Glockengeläut zu Beginn der Feiern auch für weltliche Bestattungen durchaus üblich. Der ehrenamtliche Redner der idealen sozialistischen Feier wurde durch den Bestattungsredner als „hochqualifiziertem Vertreter unserer sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Der Tod war dem professionellen Geschäft (wenn auch nun jenseits der Kirchen) zurück gegeben.

Kurz vor dem Ende der DDR unternahm man 1988 einen letzten Versuch, die Verantwortung für die Feiern an eine ‚neue’ Organisation zu delegieren und damit zu beleben. Auf der Sitzung des Politbüros vom 6.12.1988 wurde die Bildung eines „Verbandes der Freidenker“ (VdF) beschlossen. Der Verband, von der Abteilung Propaganda des ZK der SED politisch angeleitet sowie finanziell und personell bis ins Detail ausgestattet, sollte eine freigeistige Weltanschauung verbreiten. Dies sollte erreicht werden, indem „eine Jugenderziehung im Sinne der freigeistigen Weltanschauung, Feierstunden zur Namensgebung, zur Unterstützung der Jugendweihen, Hochzeiten und anderen feierlichen Veranstaltungen, einschließlich Trauerfeiern (Grabreden)“[62] durchgeführt werden. Letztlich wurden die unliebsamen Feiern somit an die Bewegung zurückverwiesen, in deren Reihen sie entstanden waren. Die Ergebnisse dieses Versuches bleiben aufgrund des Untergangs des DDR-Systems offen. Die heute anzutreffenden alternativen Feierangebote der Freidenker oder des Humanistischen Verbandes (HVD) zu Geburt, Ehe und Tod wirken im rein Privaten. Symbolik, Form und inhaltliche Ausrichtung werden dabei den Bedürfnissen des Einzelnen angepasst – und ganz bewusst in den Gegensatz zu den jahrhundertealten Formen der Kirchen gesetzt. Seit Mitte der 90er Jahre haben die Freidenker Sachsens und der HVD Berlin jeweils ca. 50 Namensweihen durchgeführt, im Bereich der Eheschließungen finden vereinzelt Feiern für Homosexuelle statt, Bestattungen werden fast nur von professionellen Bestattungsunternehmen durchgeführt.[63]

Mit organisatorischen, ideologischen, erzieherischen und repressiven Maßnahmen ab 1954 forciert, erlebte die Jugendweihe eine Erfolgsgeschichte in der DDR (und darüber hinaus). Nicht nur im Blick auf ihre Organisation und Durchführung, sondern auch durch ihren öffentlichen Charakter unterschied sie sich grundlegend von den sozialistischen Feiern. Geburt, Ehe und Tod sind zu aller erst private, familiäre Angelegenheiten geblieben. Dem ideologischen Desinteresse an der Parteispitze stand der Druck konfessionsloser Bevölkerungskreise entgegen, alternative Feierangebote wahrnehmen zu wollen, also die Erwartung, dass es in einer neuen Gesellschaft mit neuen Menschen auch neue Feierformen geben werde. Gab man diesen Forderungen auf regionaler Ebene mit dem Versuch einer Neuordnung nach und setzte der V. Parteitag der SED mit der „Abschaffung des Privaten“ ideologische Akzente, so konnte doch erst das konsequent nach diesen Richtlinien formulierte „Stalinstädter Dokument“, das den Feiern eine politische Dimension beimaß, die Veröffentlichung zentraler Anleitungen anstoßen, vor allem um den Staatsapparat von seiner zugewiesenen Rolle des Organisators zu entbinden. Der nun einsetzende Versuch der Umsetzung sozialistischer Feiern scheiterte nicht nur an komplizierten Vorgängen im Bereich des Herrschaftsapparates selbst, sondern auch an den Verweigerungen bzw. Umdeutungen der Feiern durch die Beherrschten. Verstärkt seit den 70er Jahren war die Durchsetzung der Feiern mit dem konfrontiert, was man die „Resistenz des Privaten“ nennen könnte. Das meint nicht nur, dass die Teilnahme an den Feiern entweder völlig verweigert wurde, sondern dass auch nur bestimmte Elemente, vor allem Formen rezipiert wurden. Diese wurden nahezu aller ideologischen oder religiösen Inhalte entkleidet und nach je individuellen Bedürfnissen geformt. Ein Prozess, wie er etwa auch für die Verweltlichung kirchlicher Feiertage wie Ostern oder Weihnachten konstatiert werden kann. Der ideologische Versuch der Partei mit Hilfe sozialistischer Feiern die Raumgrenzen zwischen öffentlich und privat zu verschieben, kann als gescheitert betrachtet werden. Die Vermutung liegt nahe, dass dabei ein Prozess zum Tragen kommt, wie er sich bis heute fortsetzt. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Geburten, Eheschließungen, Sterben und Tod schwindet; die rituelle Bewältigung dieser Situationen ist nahezu völlig in den Privatbereich verlagert. Kann man also mit van Gennep die universale Bedeutung lebenszyklischer Feiern für die Identitätsbildung des Einzelnen bestätigen, so muss doch gleichzeitig konstatiert werden, dass ihre gesellschaftliche Bedeutung in modernen Gesellschaften einem Wandel unterliegt. Durch Vorgänge wie Individualisierung und Technisierung werden diese Aspekte aus dem öffentlichen Bewusstsein gedrängt. Die gescheiterten sozialistischen Feiern scheinen sich hier einzupassen. Zum Transport ideologischer Beeinflussungen haben sie den Machthabern der DDR nicht getaugt; einer Dechristianisierung haben sie allerdings Vorschub geleistet. Einzig die Jugendweihe scheint auch heute noch eine Passage zu sein, bei der eine öffentliche Positionierung erwünscht wird und entsprechende Feierformen gefunden werden. Die anhaltend hohen Teilnehmerzahlen legen das nahe.


Anmerkungen

1 Diesem Aufsatz liegt meine 2002 an der Humboldt-Universität Berlin eingereichte Magisterarbeit „Fest- und Feiergestaltung in der DDR. Sozialistische Feiern zu Geburt, Ehe und Tod“ zu Grunde.

2 Zit. nach Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.7.1958.

3 Stellvertretend sei hier nur genannt: Lindenberger, Thomas, Die Diktatur der Grenzen. Zur Einleitung, in: Ders. (Hg.), Herrschaft und Eigensinn in der Diktatur. Studien zur Gesellschaftsgeschichte der DDR (Zeithistorische Studien 1), Köln u.a. 1999, S. 13-44.

4 Vgl. u.a. Lüdtke, Alf, Einleitung: Herrschaft als soziale Praxis, in: Ders. (Hg.), Herrschaft als soziale Praxis (Veröffentlichung des MPI für Geschichte, 91), Göttingen 1991, S. 9-63.; Ders., Eigen-Sinn. Fabrikalltag, Arbeitererfahrungen und Politik vom Kaiserreich bis in den Faschismus, Hamburg 1993.

5 Lüdtke, Eigen-Sinn, S. 15.

6 Am 13.02.1950 wurden die Feiern durch das Sekretariat des ZK der SED untersagt. Vgl. Meier, Andreas, Jugendweihe – JugendFEIER. Ein deutsches nostalgisches Fest vor und nach 1990, München 1998, S. 187f. Ein Artikel von Stefan Heymann am 31.3.1950 im Neuen Deutschland erschienen, bekräftigt diese Position.

7 Vgl. u.a. Wentker, Hermann, Die Einführung der Jugendweihe in der DDR. Hintergründe, Motive und Probleme, in: Mehringer, Hartmut (Hg.), Von der SBZ zur DDR. Studien zum Herrschaftssystem in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik, München 1995, S. 139-165.

8 „Es ist daher ... ein Zugeständnis ..., wenn wir an die Ausgestaltung solcher ‚Feste’ überhaupt herangehen, die interesselos sind: Kindesfeiern, Geburtstagsfeiern, Ehegründungsfeiern usw. ... Begeben wir uns auf das Gebiet des ‚Familienfestes’, so machen wir Zugeständnisse ... an die Gedankenwelt des Bürgertums, des Kapitalismus.“ Rezension zu Thomas Mayer, Feiern und Feierstunde freidenkender Menschen, Leipzig 1926, in: Der Atheist, 22 (1926), S. 28. Zit. nach Döhnert, Albrecht, Jugendweihe zwischen Familie, Politik und Religion. Studien zum Fortbestand der Jugendweihe nach 1989 und die Konfirmationspraxis der Kirchen, Leipzig 2000, Anm. 95.

9 SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/14/40. Die Beschwerden berichten von erhöhten Gräbergebühren, Verweigerung der Bestattung auf kirchlichen Friedhöfen für Nicht-Kirchenmitglieder, Eingriff in die Grabgestaltung, Verbot von weltlichen Grabreden, Verwahrlosung kommunaler Friedhöfe und Verweigerung der Jugendweihe wegen der ungeklärten Bestattungsfragen.

10 SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/14/43, “Über die Politik der SED gegenüber der Kirche” im Studienmaterial “Zu einigen weltanschaulichen Fragen”, S.37-48, hier S. 38.

11 Vgl. Diederich, G./Schäfer, B., Religiöses Brauchtum und kirchliches Leben im Alltag der DDR – Zwischen Anfechtung und Behauptung, in: Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung. Zur Arbeit der Enquete-Kommission, hgg. vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Bd. 6, Schwerin 1997. Diederich, G., „Die Mehrzahl steht im Bann der Kirche“. Die Einführung atheistischer Ersatzriten im Bezirk Rostock 1955, in: DA 32 (1999), S. 34-45.

12 SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/14/40, Bl. 8-11: Bezirksleitung Neubrandenburg, Abt. Staatliche Organe, an das ZK der SED, Abt. Kirchenfragen vom 2.1.1956, Betr.: Schaffung einer Einrichtung zur Beerdigung ohne kirchliche Mithilfe, hier Bl. 8.

13 Vgl. folgende Zeitungsartikel: „Dir, Kind der Familie Brenke ... gebe ich hiermit den Namen Doris“, in: Ostseezeitung vom 15.7.1956; Ralf erhielt seinen Namen. Feierliche Namensgebung im Rostocker Standesamt, in: Ostseezeitung vom 16.12.1957; „Wachse in Frieden auf, kleine Karin!“ Festliche Namensgebung im Schweriner Standesamt, in: Schweriner Volkszeitung Nr. 299 vom 24./25.12.1957; Das Neue setzt sich durch. Im vergangenen Jahr 55 Eheschließungen auf neue Art, in: Ostseezeitung, Kreis Ribbnitz-Dammgarten vom 6.3.1958; Dem Gewissenszwang Grenzen gesetzt, in: Märkische Volksstimme vom 29.12.1957.

14 Protokoll der Verhandlungen des V. Parteitages der SED, 10. bis 16. Juli 1958, 2 Bde., Berlin 1959.

15 Erstmals abgedruckt in: Prisma (Studentenzeitschrift der Universität Göttingen), 4 (1959), S. 5-7. Dann auch in: Kirchliches Jahrbuch 1958, Gütersloh 1959, S. 176-181; Kirche in der Zeit, 14 (1959), S. 73-75.

16 So titelten Zeitungen u.a.: „Gegenkirche in der Zone“. Stalinstadt als Modellfall, in: Spandauer Volksblatt vom 28.2.1959; Geschenke nur noch bei „sozialistischen Hochzeiten“, in: Der Tagesspiegel vom 9.2.1960; Ersatz für die Taufe, in: FAZ vom 20.7.1958 oder Wie die Namensweihe gefeiert wird. Der Kommunismus als Kult, in: epd ZA Nr. 128 vom 7.6.1958. Die EKD befasste sich 1959 auf der Ostkirchenkonferenz ausführlich mit dem Problem.

17 Vgl. zu Stalinstadt die vom Autor freundlicherweise zur Verfügung gestellte Staatsexamensarbeit: Tillmann, Michael, Das Verhältnis von Staat und Kirche am Fallbeispiel Stalinstadt in den fünfziger Jahren, Potsdam 1993.

18 BArch, DO 1/34.0/26207, Sozialistische Feiern 1964.

19 Ebd., Empfehlung zur Durchführung von Namensweihen.

20 Ebd. In den Bezirksakten von Frankfurt/Oder finden sich ähnliche, als Arbeitspapiere gekennzeichnete Papiere, die als „Empfehlungen des ZK“ firmieren (BLHA, Bez. Ffo. Rep. 601, Akte Nr. 7840 „Sozialistische Feierlichkeiten“). Zur Quellendiskussion: Lange, Fest- und Feiergestaltung, S. 48ff.

21 BArch, DO 1/34.0/31200, Schreiben von W. C. (Erfurt) an das ZK der SED vom 4.8.1966, von dort zur Bearbeitung weitergeleitet an das MdI.

22 SAPMO-BArch, DY 34/5004, Aktennotiz des Kabinetts für Kulturarbeit, Halle (FDGB) „Über eine Untersuchung zur Festlegung eines Finanzlimits für das geistig-kulturelle Leben im VEB Polyplast“ vom 16.09.1965, S. 3.

23 Vgl.: BArch, DO 1/34.0/26207.

24 BArch, DO 1/34.0/31200, Schreiben des Zentralen Versorgungskontor Berlin an die Abt. Innere Angelegenheiten des MdI vom 11.6.1964.

25 Vgl. dazu für Kreise des Bezirkes Dresden: Sächsisches Landeshauptarchiv (SLHA), Bezirkstag/Rat des Bezirkes Dresden, Nr. 6158.

26 Vgl. zum Folgenden: BArch, DO 1/34.0/31200.

27 Dazu: Binns, Christopher, Sowjetische Feiern und Rituale, Teil I und II, in: Osteuropa 29 (1979), S. 12-21 und 110-122.

28 SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3, 999, Protokoll mit Anlagen zum 5.8.1964.

29 SAPMO-BArch, DY 30/ IV A 2/9.06/51, Bericht über die Durchführung sozialistischer Feiern, wie sozialistische Namensgebung, sozialistische Eheschließung, weltliche Bestattung und anderer gesellschaftlicher Ehrungen verdienter Bürger der DDR, A. Pietschmann (Abt. Kulturelle Massenarbeit beim MfK) vom 21.12.1967.

30 BArch, DO 1/34.0, 31201, Stenographische Niederschrift der 25. Sitzung des Staatsrates vom 15.04.1966.

31 Vgl. Queck, Günter, Sozialistisch leben - sozialistisch feiern, in: Sozialistische Demokratie. Organ des Staatsrates und des Ministerrates der DDR, Nr. 36 vom 06. September 1963, S. 10.

32 BArch, DO 1/34.0/26184, RdB Halle an MdI vom 2.10.1963. Für andere Bezirke ergeben sich noch weit niedrigere Teilnehmerzahlen: Cottbus (7,8 %), Erfurt (5,4 %), Leipzig (4,2 %).

33 BArch, DO 1/34.0/31200, „Analyse über die Entwicklung der sozialistischen Feiern anläßlich der Geburt, der Eheschließung und des Todes“ vom 29.6.1963, S.4.

34 Dieses und weitere Zitate entstammen dem von der Verfasserin am 6.9.2001 durchgeführten Interview mit Familie H. über ihre Pfingsten 1960 durchgeführte sozialistische Eheschließung im Haus der DSF Fürstenwalde.

35 Ähnliches wird bei einem von Niethammer interviewten Eisenhüttenstädter deutlich: „Insofern mag es ihm nicht gelegen haben, daß seine Tochter sich mitten im Kirchenkampf kirchlich trauen ließ; aber wenn man nicht anders zu einer weißen Hochzeit kam, dann hatte er dafür Verständnis.“ Zit. nach Niethammer, Lutz/Plato, Alexander von/Wierling, Dorothee, Die volkseigene Erfahrung. Eine Archäologie des Lebens in der Industrieprovinz der DDR. 30 biographische Eröffnungen, Berlin 1991, S. 96.

36 So lehnten z.B. die Kreisvorstände des DFD Berlin Lichtenberg und Friedrichshain die Mitwirkung an sozialistischen Feiern ab, „weil nach ihrer Ansicht das ausschließlich eine Aufgabe des Staatsapparates sei“. Vgl. BArch, DO 1/34.0/31200, Analyse über die Entwicklung sozialistischer Feiern vom 29.6.1963, S. 3.

37 Ebd., Analyse, S. 2.

38 Ebd. überliefert für die Mitglieder einer LPG im Bezirk Frankfurt/Oder.

39 BArch, DO 1/34.0/31188, Einschätzung der sozialistischen Feiern durch den Magistrat von Groß-Berlin am 26.6.1965.

40 Vgl. z.B. „Sozialistische Namensgebung in einer Hausgemeinschaft“, in: Berliner Zeitung vom 27.11.1960, S. 8.

41 Kreisarchiv Mittlerer Erzgebirgskreis, AE 2781, Ratsvorlage „Durchführung von sozialistischen Familienfeiern des RdK Marienberg“ vom 17.7.1964, S. 3.

42 Vgl. Sozialistische Kulturrevolution, Sozialismus und Kultur. Hgg vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Lehrstuhl für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaft, Berlin 1977.

43 SAPMO-BArch, DY 30/ IV A 2/9.06/51, Bericht über die Durchführung sozialistischer Feiern, wie sozialistische Namensgebung, sozialistische Eheschließung, weltliche Bestattung und anderer gesellschaftlicher Ehrungen verdienter Bürger der DDR der Abteilung Klub- und Kulturhäuser beim MfK vom 21.12.1967.

44 Vgl. Koch, Hans/Hanke, Helmut u.a., Zur Theorie der sozialistischen Kultur, Berlin 1982, hier S. 327.

45 Vgl. Zur Tagung des Kulturbundes der DDR vom 7.-9.Dezember 1976 in Leipzig über die Aufgaben des Zentralen Fachausschusses Kulturgeschichte/Volkskunde, Konzeption des ZFA Kulturgeschichte/Volkskunde, in: Kultur und Lebensweise 1 (1977), S. 1-14, hier S. 11.

46 Arbeit und Funktion des ZfK stellen in der bisherigen Forschung ein Desiderat dar. Der Bestand des ZfK fristet derzeit ein unerschlossenes Schattendasein in Außenmagazinen der „Stiftung Archiv der Akademie der Künste“ in Berlin (SAdK, Bestand ZfK).

47 Neben den hier thematisierten Feiern auch: Der erste Personalausweis wird überreicht (1972); Offen steht das Tor des Lebens. Die Jugendweihe (1973); Schritte ins Leben (Einschulung, Aufnahme als Jungpionier, Thälmannpionier, Mitglied der FDJ, Schulabschlußfeier), o.J.; Fest der Volljährigkeit (Lehrbeginn und –abschluß, Aufnahme als junger Facharbeiter in das Arbeitskollektiv, Ehrendienst der NVA), o.J.; Zwischen 16 und 25, o.J.

48 SAdK, Bestand ZfK, 77, Gesamtkonzeption für die Jedermann-Reihe vom 12.11.1970.

49 SAdK, Bestand ZfK, 421, Diskussionsbeitrag des ZfK zum Seminar der sozialistischen Länder über die Fest- und Feiergestaltung (?SSR 1976).

50 Ebd., Referat des ZfK zum bilateralen Erfahrungsaustausch über Feste und Feiern im Arbeitsleben am 19./20.11.1981 in Dresden.

51 SadK, Bestand ZfK, 270, Diskussionsmaterial zur sozialistischen Fest- und Feierkultur von E. Lehmann, 12.1.1978.

52 Zur Auswertung wurden herangezogen: Interview mit der Standesbeamtin S. aus O. am 14.5.2001; Interview mit einem Teilnehmer (Herr B.) aus O. am 14.5.2001; Statistik des Standesamtes O. über die Durchführung von Namensweihen.

53 Das Gelöbnis war in den Urkunden abgedruckt, die ähnlich dem Taufbrief, an die Eltern überreicht wurden. Zit. nach dem vermutlich letzten Exemplar um 1980. Urkundenvordruck im Besitz der Verfasserin.

54 Zentralinstitut für Jugendforschung Leipzig, 1973. Archiv DJI F 73/23, Zu politisch-ideologischen Einstellungen von Jugendweiheteilnehmern und Teilnehmern an Konfirmation und Kommunion. Zit. nach Döhnert, Jugendweihe, S. 144ff.

55 BArch, DC 20 I/4, 3407, 153. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates vom 28.8.1975.

56 Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/IV B 2/14/46, Arbeitsgruppe Kirchenfragen am ZK der SED: O.Klohr/W.Kaul/K.Kurth, Über Wirkungsfelder und Wirksamkeit kirchlicher Institutionen in der DDR. Kirchenstudie 1981 (Rostock Warnemünde), Bl. 1-127.

57 H. Bonk u.a. (Hg.), Alles hat am Ende sich gelohnt. Material für weltliche Trauerfeiern, Leipzig 1972; Kretzschmar, Frank, Der Tag hat sich geneigt. Zur Gestaltung weltlicher Trauerfeiern, Leipzig 1982.

58 Redlin, Jane, Bestattungen in der DDR. Kontinuität-Entwicklung-Beschreibung, Diplomarbeit an der Sektion Ethnographie der HUB, Berlin 1985, S. 11.

59 SAPMO-BArch, DY 30/IV B 2/14/46, Arbeitsgruppe Kirchenfragen am ZK der SED: O.Klohr/W.Kaul/K.Kurth, Über Wirkungsfelder und Wirksamkeit kirchlicher Institutionen in der DDR. Kirchenstudie 1981 (Rostock Warnemünde), Bl. 1-127, hier Bl. 37-40.

60 Ebd., O.Klohr/W.Kaul/U.Lingk, Kirchenstudie 1983. Kirchenporträt der Stadt Rostock, Rostock März 1983, Bl. 128-197.

61 Ebd., Forschungsgruppe „Wissenschaftlicher Atheismus“, Kirchenstudie 1986. Kirchen und Religionsgemeinschaften in den drei Nordbezirken der DDR, Bl. 339-467.

62 SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/2306, Sitzung des Politbüros vom 6.12.1988.

63 Gespräch der Verfasserin mit R. Malskies (HVD Berlin) am 2.7.2001. Vgl. auch: www.sachsen.freidenker.org und www.humanismus.de.